EU beschließt Senkung des Grenzwertes für Asbestbelastung
11.10.2023
Am 3. Oktober hat das EU-Parlament neue Regeln für den Schutz vor Asbest verabschiedet. Ziel sei es, ArbeitnehmerInnen vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest zu schützen und die frühzeitige Erkennung von Asbest zu verbessern. Dafür wurde der Grenzwert für die Asbestexposition am Arbeitsplatz auf ein Zehntel gesenkt – von 0,1 auf 0,01 Fasern Asbest pro Kubikzentimeter (cm³) ohne Übergangsfrist.
Zudem verpflichtet die neue Regelung die Mitgliedstaaten, nach einer Übergangszeit von höchstens 6 Jahren eine neue Methode, nämlich die Elektronenmikroskopie, für die Messung von Asbest zu nutzen, die es ermöglicht, dünne Asbestfasern zu messen.
Zu guter Letzt gibt es laut Regelung neue Anforderungen zum robusteren Schutz der ArbeitnehmerInnen. Diese müssten individuelle Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte tragen, die Kleidung müsse sicher gereinigt werden, es werde ein Dekontaminationsverfahren geben, und es seien hochwertige Schulungsanforderungen für Arbeitnehmer vorgesehen.
Diese neuen Asbestvorschriften senken drastisch die Asbestbelastung, der Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und schützen sie vor dem gefährlichen Karzinogen. Da es jedoch kein sicheres Maß an Asbestexposition gibt, schützen die neuen Regelungen die Arbeitnehmer auch, indem sie ihnen Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte zur Verfügung stellen, um diejenigen zu schützen, die an vorderster Front der Gebäuderenovierungswelle stehen.
Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Dragoş Pîslaru