Im Gegensatz zu der Trinkwasserverordnung gibt es keine gesetzlich verpflichtenden Grenzwerte, die bei Tränkwasser eingehalten werden müssen. Nach der Futtermittelhygiene-Verordnung der EU muss das Wasser für die jeweilige Tierart geeignet sein und den folgenden Anforderungen entsprechen:
Schmackhaftigkeit: Hierdurch wird die ausreichende Aufnahme von Wasser durch die Tiere gewährleistet.
Verträglichkeit: Schadstoffe dürfen nur in einer nicht schädlichen oder nachteiligen Menge vorliegen. Dies betrifft sowohl das Tier, als auch die von diesem gewonnenen Lebensmittel.
Verwendbarkeit: Die Inhaltsstoffe im Wasser sollten keinen negativen Effekt auf die Gebäude- und Tränketechnik haben.
Im Gegensatz zu den vagen Richtlinien der Futtermittelhygiene-Verordnung gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland konkrete Grenzwerte für chemische und biologische Schadstoffe an, die von Landwirten eingehalten werden sollten:
- der pH-Wert sollte zwischen 5 und 9 liegen
- Elektrische Leitfähigkeit von unter 3000 µS
- weniger lösliche Salze als 2,5 Gramm pro Liter
- eine Oxidierbarkeit von unter 15 Milligramm pro Liter
- das Wasser sollte weitgehend frei von coli sein
- Salmonella und Campylobacter sollten in 100 ml Wasser nicht nachweisbar sein
- die aerobe Gesamtkeimzahl sollte 1000 koloniebildende Einheiten pro Milliliter bei 37 Grad Wassertemperatur nicht übersteigen
- die aerobe Gesamtkeimzahl sollte 10.000 koloniebildende Einheiten pro Milliliter bei 20 Grad Wassertemperatur nicht übersteigen
Die chemischen Orientierungswerte für sämtliche Parameter von Ammonium bis Zink finden Sie auf dieser Seite das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
👉 Hygienische Qualität von Tränkwasser – Orientierungsrahmen zu futtermittelrechtlichen Beurteilung
Basierend auf den Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft haben wir die folgenden Tests entwickelt:
TRÄNKWASSER TEST STANDARD/BAKTERIEN/KOMPLETT