Neuer Checknatura-Leitfaden für das sog. Kaminofen-Verbot 2024
17.10.2023
Durch die Verbrennung von Holz in Privathaushalten in Deutschland entsteht in etwa so viel Feinstaub wie im gesamten Straßenverkehr. Die 2. Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) sieht daher strengere Grenzwerte für sog. Einzelraumfeuerstätten vor, also zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen. Ab dem 31.12.2024 treten diese Grenzwerte in Kraft und gelten bis auf einige Aufnahmen für sämtliche Gerätetypen.
Ab 2025 dürfen schon bestehende Kamin- und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Feinstaub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Können diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden. Ist dies technisch nicht möglich, dann muss der Ofen außer Betrieb genommen werden.
Für neue Anlagen gilt: Die Emissionsgrenzen von 0,04 g/m3 Feinstaub sowie 1,25 g/m3 Kohlenmonoxid darf nicht überschritten werden und der Wirkungsgrad der Feuerungsstätte muss je nach Typ zwischen 70% und 90% betragen.
In unserem neuen Leitfaden zum ‚Kaminofenverbot 2024‘ geben wir Ihnen alle notwendigen Informationen, damit Sie 2025 nicht mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro ins neue Jahr rutschen müssen!