Die wichtigsten Infos zum Kaminofen Verbot:
✅ bis zum 31. Dezember 2024 müssen Kaminöfen, welche die neuen Emissionsgrenzwerte überschreiten, stillgelegt oder nachgerüstet werden
✅ betroffen sind Kamine, die vor dem 31. März 2010 gebaut wurden
✅ es gibt in Einzelfällen Ausnahmen und sogar staatliche Förderung
Kaminofen Verbot 2024 - Der komplette Leitfaden für Besitzer
Falls Sie einen Kaminofen haben, der vor dem 31. März 2010 gebaut wurde und dessen Emissionswerte Ihnen unbekannt sind, sollten Sie unbedingt diesen Leitfaden lesen. Die Nichteinhaltung der neuen Grenzwerte kann zu hohen Strafen im fünfstelligen Bereich führen!
Die Grenzwerte des neuen Bundesimmissionsschutzgesetzes treten ab dem 31.12.2024 in Kraft und gelten bis auf einige Aufnahmen für sämtliche Gerätetypen. Nach dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sind etwa 3,2 Millionen Öfen in Deutschland davon betroffen.
Wir geben Ihnen in diesem Artikel alle notwendigen Informationen, damit Sie 2025 nicht mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro ins neue Jahr rutschen müssen!
Hier auch zum Download: Leitfaden Kaminofenverbot 2024
Wichtig:
Die hier auf Checknatura und im dazugehörigen Download bereitgestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und haben nicht den Anspruch, individuelle rechtliche Fragen oder Probleme zu behandeln. Vielmehr sind sie allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
Inhalt
Belastung durch Feinstaub - Deswegen werden die Grenzwerte 2024 verschärft:
Bei der Rußbildung in Kaminen wird neben CO₂ auch Methan und Rußpartikel freigesetzt. Kleine Rußpartikel unter 2,5 Mikrometer können dabei tief in die Lunge eindringen und kleine Feinstaubpartikel von unter 0.1 Mikrometer können sogar in die Blutlaufbahn gelangen (vgl.: Verbraucherzentrale 2023 - Kaminöfen).
Der Feinstaub kann zu einer Reihe von gesundheitlichen Beschwerden führen und Bronchitis sowie asthmatische Anfälle begünstigen. Zudem kann das Herz-Kreislauf-System durch den Feinstaub belastet werden und langfristig sogar Krebs erzeugen (vgl.: Bundesumweltamt 2021 - Heizen mit Holz).
Schon gewusst?
Durch die Verbrennung von Holz in Privathaushalten in Deutschland entsteht in etwa so viel Feinstaub wie im gesamten Straßenverkehr.
Welche Kamine werden 2024 verboten?
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt genaue Grenzwerte fest, die nicht überschritten werden dürfen. Davon sind sämtliche Komplettsets, Selbstbauöfen und Kamineinsätze in Privathaushalten betroffen.
Diese Grenzwerte dürfen ab dem 31.10.2024 nicht überschritten werden:
- Abgas Kohlenmonoxid pro Kubikmeter - 1,25 g
- Abgas Feinstaub pro Kubikmeter - 0,04 g
Werden Holzöfen 2024 verboten?
Wird Ihr Kamin nachgerüstet, sodass die Emissionen unter diesen Grenzwerten liegen, darf er weiterhin betrieben werden, unabhängig davon, um welchen Typ von Ofen oder Kamin es sich handelt.
Woher weiß ich, ob mein Kaminofen die gesetzlichen Grenzwerte erfüllt?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie die Emissionswerte Ihres Kaminofens herausbekommen können:
- Die einfachste Möglichkeit ist, es online in der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) nachzuschauen. Hier finden Sie die Emissionswerte der meisten Modelle
- Sollten Sie Ihr Modell nicht finden, können Sie den Hersteller kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über die Emissionswerte schicken.
- Ist der Hersteller nicht erreichbar, müssen Sie den zuständigen Schornsteinfeger kontaktieren. Dieser kann die Werte vor Ort messen und Ihnen eine Bescheinigung ausstellen.
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Welche Strafen drohen, wenn bis zum 31.12.2024 der Kamin nicht nachgerüstet wird?
Es können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn Kaminbesitzer die Nachrüstungen nicht umsetzen. Ab 2025 sind Schornsteinfeger dazu verpflichtet, die Nichteinhaltung der Grenzwerte an das jeweilige Ordnungsamt zu melden.
Was muss ich tun, wenn mein Kaminofen die Grenzwerte überschreitet?
Für Ofenkamine, welche die Grenzwerte überschreiten, gibt es drei Möglichkeiten:
- Nachrüsten: Sie können ein Filtersystem einbauen lassen, das die Emission unter den gesetzlichen Grenzwert reduziert. Die Kosten für den Einbau können je nach Modell bis zu 1000 Euro betragen. Zusätzlich entstehen durch den Stromverbrauch einiger Filter sowie dem regelmäßigen Filteraustausch weitere Betriebskosten.
- Ersetzen: In einigen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, den Kaminofen durch ein neues Modell zu ersetzen. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall zuerst mit Ihrem Schornsteinfeger über Ihre Möglichkeiten beraten, bevor Sie einen Handwerker für den Einbau kontaktieren.
- Stilllegen: Das Stilllegen ist die nachhaltigste Option. Durch die Stilllegung werden Holzressourcen eingespart, Sie setzen sich weniger Feinstaub aus und sparen zudem auch noch Geld.
Was wirtschaftlich am meisten Sinn ergibt, ist immer abhängig vom Modell und sollte vorher sowohl mit dem zuständigen Schornsteinfeger als auch mit dem Unternehmen, das den Einbau durchführt, abgesprochen werden.
Gibt es staatliche Förderung für den Austausch des Kaminofens?
Eine staatliche Kostenübernahme ist derzeit nur bei Pelletöfen möglich, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
- der Pelletofen ist wasserführend
- Wärmeeinspeisung in die zentrale Heizung
- automatische Bestückung des Ofens
- es wurde ein hydraulischer Abgleich vorgenommen
- Staubabscheider (Neubauten)
Hier können im besten Fall 35 % der Kosten staatlich übernommen werden!
👉 Mehr Informationen dazu: BAFA Förderung für wasserführende Pelletöfen!
Diese Ausnahmen sieht die Verordnung vor
Die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sieht einige Ausnahmen vor, bei denen eine Nachrüstung nicht verpflichtend ist:
- Keine andere Heizmöglichkeit: Wird die Wohnung ausschließlich über den Kamin beheizt, kann nach der Stellung eines Antrags eine Ausnahme erteilt werden.
- Nur gelegentliche Verwendung: Offene Kamine und Feuerstellen, die nur gelegentlich verwendet werden, fallen nicht unter die Verordnung (maximal 5 Stunden, 8-mal im Monat).
- Historische Kamine: Handelt es sich bei dem Kamin um einen historischen Kamin, der vor dem 01. Januar 1950 verbaut wurde und bis zum jetzigen Datum nicht versetzt wurde, ist keine Nachrüstung erforderlich.
- Backöfen, Badeöfen und Kochstellen: Diese Geräte sind nicht von der Verordnung betroffen, wenn die Wärmeleistung niedriger als 15 kW ist.
Wärmespeicheröfen: Hier gibt es einige von Experten verbaute Modelle, die ebenfalls nicht unter die Verordnung fallen.
Ist der Mieter oder Vermieter für die Instandhaltung des Kaminofens verantwortlich?
Wird der Kamin im Mietvertrag als Teil der Mietsache erwähnt, ist grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich. Eine Ausnahme stellen nicht funktionsfähige Kamine dar, wenn der Vermieter den Mieter deutlich darauf hingewiesen hat, dass der Kamin kein Teil der Mietsache ist. Dies gilt übrigens für jede Art von Feuerstelle - die Art des Kamins ist hierbei irrelevant.
Die Verantwortung für die Instandhaltung liegt meist beim Mieter, falls dieser selbst den Kamin eingebaut hat (abhängig von der Vereinbarung mit dem Vermieter). Zudem können abhängig vom Mietvertrag ein Teil der Kosten für die Instandhaltung auf den Mieter übertragen werden.
👉 Mehr Informationen finden Sie hier: Advocard - Kamin in der Mietwohnung
Fazit - Kamin Ofen Verbot 2024
Falls Sie sich noch nicht mit dem Kamin Ofen Verbot 2024 beschäftigt haben, wird es nun Zeit, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, die CO₂ und Feinstaubbelastung in Deutschland zu reduzieren und ersparen sich 2025 mögliche hohe Bußgelder!
Wichtig: Beachten Sie, dass die Angaben in dem Artikel keine rechtliche Beratung darstellen. Zudem haben Kommunen in Deutschland die Möglichkeit, Grenzwerte festzulegen, die über die des Bundes hinausgehen. Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Bürgeramt, um zu erfahren, ob es in Ihrem Wohnort regionale Unterschiede gibt.
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