Wahl des Wasservorkommens:
- Grundwasser aus gut filtrierten Untergrundschichten bevorzugen.
- Bei Quellen ist die Wasserqualität abhängig von Quelltyp und Witterung.
- Nur hygienisch, insbesondere mikrobiell gering belastete Wasservorkommen verwenden.
- Oberflächen- oder Niederschlagswasser nur in Ausnahmefällen mit mehrstufiger Aufbereitung und Desinfektion nutzen.
- Wasservorkommen für Kleinanlagen in Abstimmung mit der Wasserbehörde und qualifizierten Fachfirmen auswählen, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Gesundheitsamtes.

Schutz der Trinkwasserressourcen:
- Kleinanlagen benötigen denselben Schutz vor Verunreinigungen wie größere Wasservorkommen; regelmäßige Kontrolle und Eintragung ins Betriebsbuch sind erforderlich. Nutzen Sie dazu das kostenlose Checknatura – Betriebsbuch. Dies finden Sie nach Kauf einer Brunnenanalyse als Zusatzinhalt in Ihrem MyChecknatura Kundenkonto.
- Fachgerechte Abwasserentsorgung durch Anschluss an zentrale Kanalisation oder dichte Grubensysteme sicherstellen.
- Lagerung von Abfällen, insbesondere wassergefährdender Stoffe, im Zustrom der Wassergewinnungsanlage ist verboten.
- Beeinträchtigungen des Trinkwasserschutzes müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet und Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden.
Verfügbarkeit von Trinkwasser und Versorgungsunterbrechung:
- Trinkwasser aus eigener Wasserversorgung muss jederzeit in ausreichender Qualität, Menge und Druck verfügbar sein.
- Bei Trinkwasserabgabe an Dritte ist ein Maßnahmenplan nach der Trinkwasserverordnung erforderlich. Nutzen Sie dazu ganz einfach die Vorlage des Checknatura – Maßnahmenplans. Diesen finden Sie nach Kauf einer Brunnenanalyse als Zusatzinhalt in Ihrem MyChecknatura Kundenkonto.
- Bei Störungen der Wasserversorgung sind sofortige Abhilfemaßnahmen notwendig.

Besondere Anforderungen an Quellfassungen :
- Die Quelle muss mit ausreichender Deckung und ohne Rückstau gefasst werden.
- Die Wandung des Quellschachtes muss wasserdicht gegen oberirdisch fließendes Wasser ausgeführt werden.
- Schachtdecke und Anschluss an die Schachtwände müssen wasserdicht sein, mit allseitigem Gefälle nach außen.
- Die Oberkante der Quellschachtabdeckung muss mindestens 25 cm über dem Gelände liegen, in Überschwemmungsgebieten entsprechend höher.
- Der Schacht ist ausreichend mit Bodenmaterial zu umschütten und bei Bedarf gegen Hochwasserschäden zu sichern.
- Einstiegsöffnungen des Quellschachtes müssen mit Schachtabdeckungen nach DIN 1239 versehen sein und dürfen nicht direkt über der Wasseroberfläche liegen.
- Der Quellschacht muss einen Überlauf und eine Entleerung besitzen, beide ausreichend dimensioniert und gegen Kleingetier durch Klappen gesichert.
- Wenn das Austrittsende nicht rückstaufrei ist, muss eine Rückstauklappe eingebaut werden.
- Das Gelände um den Quellschacht muss vom Schacht weg abschüssig angelegt, mit Gras eingesät oder gepflastert werden. Eine aufgebrochene Deckschicht ist mit Lehm oder Ton fachgerecht zu schließen.
- Bei einem Quellsammelschacht müssen die gleichen Anforderungen wie für den Quellschacht gelten, einschließlich einer wasserdichten Sohle.

Besondere Anforderungen an Brunnen :
- Nur qualifizierte Fachfirmen, z. B. mit Qualifikation nach DVGW W 120, dürfen die Bohrung und den Brunnenausbau durchführen. Landeswassergesetze und das Bundesberggesetz (Anzeigepflicht) sind zu beachten. Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie Ihren Brunnen bohren lassen. Normen wie DIN 18301, DIN 18302, DVGW W 115 und W 123 sind einzuhalten.
- Filterrohre müssen tief genug unterhalb des Bohransatzes beginnen, um Verunreinigungen durch Oberflächenwasser zu vermeiden. Die Abdichtung des Ringraums muss den geologischen Verhältnissen entsprechend, idealerweise durch kontinuierliches Verpressen mit Ton-Zement-Suspensionen, erfolgen.
- Vollwandrohre müssen in ihren Verbindungen luft- und wasserdicht sein, auch wenn sie nicht als Saugrohre dienen.
- Es ist unzulässig, durch den Einbau abgestufter Filterstrecken Grundwasserstockwerke, die durch Grundwasserstauer getrennt sind, zu verbinden.
- Bei Saugbrunnen, deren Vollwandrohre gleichzeitig als Saugrohr dienen, kann auf einen Einstiegsschacht verzichtet werden. Bei Brunnen mit Unterwasserpumpen oder Einhänge-Saugrohren ist ein Einstiegsschacht erforderlich.
- Der Brunnenkopf muss so abgedichtet sein, dass kein Oberflächen-, Niederschlags- oder Hochwasser in den Brunnen eindringen kann. Bei artesischen Brunnen darf kein Grundwasser unkontrolliert austreten. Der Ringraum zwischen Bohrung und Vollwandrohr muss zuverlässig gegen aufsteigendes artesisches Grundwasser abgedichtet sein.
- Ein Rückschlagventil muss im Brunnenrohr installiert werden, um Rücksaugen bei abgeschalteter Pumpe zu verhindern.
- Nicht mehr genutzte Trinkwasser Brunnen müssen gemäß DVGW W 135 fachgerecht rückgebaut werden, da sie das Grundwasser gefährden können.1,2
Wie kann ich eine Wasserprobe im Labor beauftragen?
Verweise
1Vgl.: DIN 2001-1: Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 1: Kleinanlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen. Deutsche Fassung DIN 2001-1:2007-05. Beuth Verlag, Berlin 2007.
2Vgl.: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Sicherung von privaten Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser in Bayern. Augsburg 2018. (Abgerufen am 12.02.2025).