Zahnarztpraxis: Wasseruntersuchung durch geschultes Personal
Die Wasseranalyse an Dentaleinheiten erfolgt nicht nach der Trinkwasserverordnung, sondern auf Grundlage der RKI-Empfehlung.1 Diese gibt unter anderem vor, dass die Probenahme durch geschultes Personal erfolgen muss und im jährlichen Turnus als zusätzlicher Bestandteil des Hygiene-Managements stattfindet. Es besteht keine Meldepflicht, wenn eine erhöhte Belastung durch Legionellen festgestellt wird.
Für eine behördliche Überprüfung reicht ein Test zur Eigenkontrolle möglicherweise nicht aus. Grund hierfür ist die Probenahme durch eine fachfremde, nicht unabhängige Person. Der Wassertest zur Risikoabwägung (Gefährdungsanalyse) muss durch einen geschulten Probenehmer oder Probenehmerin erfolgen. Die Unabhängigkeit kann somit gewährleistet werden und dient der Qualitätssicherung der offiziellen Untersuchung.
Wichtig ist, dass die Auswertung durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt wird, um ein eindeutiges und verlässliches Ergebnis zu garantieren, das zweifelsfrei von Behörden anerkannt wird.
Wichtig zu wissen
Unsere Checknatura-Labore sind nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Die Tests zur Eigenkontrolle werden nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt.
Die Deutsche Wasserakademie bietet bundesweit Schulungen zum/zur Probenehmer/in für Trinkwasser an. In dieser eintägigen Schulung erhalten Sie das nötige Wissen, um Wasserproben sachgemäß nehmen zu können, sowie umfangreiche Kursunterlagen, die Sie auch später in der Praxis als geschulte(r) Probenehmer/in unterstützen.
Wassertest mit Probenehmer für die Zahnarztpraxis
Sie möchten die Probenahme für den Wassertest in Ihrer Zahnarztpraxis nicht selbst durchführen? Wir vermitteln Ihnen gerne eine Fachperson, welche diese Aufgabe in Ihrer Zahnarztpraxis ordnungsgemäß erledigt. Bei uns sind Sie hierfür in den richtigen Händen, denn wir verfügen nicht nur über einen deutschlandweiten Kreis an Probenehmer-Partnern, sondern auch über jahrelange Erfahrung in der Wasseranalytik.
Gerne helfen wir Ihnen hiermit weiter: Jetzt Wasseranalyse durch geschultes Personal bestellen!
Vorteile: Probenahme durch Probenehmer in der Zahnarztpraxis
Das Robert Koch-Institut empfiehlt, die für eine Wasseruntersuchung nötige Probenahme von einem/einer ausreichend geschulten Probenehmer/in durchführen zu lassen. Hieraus ergeben sich für Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Zahnarztpraxis u.a. folgende Vorteile:
✅Geringer Aufwand:
Unser(e) Probenehmer/in übernimmt die Probenahme, die Korrespondenz mit dem Labor und die Übermittlung Ihrer Ergebnisse an Sie.
✅Valide Untersuchungsergebnisse:
Die Probenahme birgt weniger Fehlerpotential. Eine fehlerhafte Probenahme kann das Testergebnis verfälschen.
✅Rechtliche Absicherung:In Einzelfällen können bei Wasserproben ohne Probenehmer/in Probleme auftreten. Wenn Sie ganz sichergehen wollen: Eine von einem/einer Probenehmer/in durchgeführte und von einer akkreditierten Labor analysierte Wasserprobe hat bei Ämtern, Behörden und Gerichten zu 100% Bestand.
✅Kompetenter Ansprechpartner:
Unser(e) Probenehmer/in kann flexibel auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen. Alle unsere Probenehmerinnen und Probenehmer verfügen über einen Qualifikationsnachweis und das nötige Fachwissen für die Probenahme.
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Verweise
1Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 382, abgerufen am 16.03.2024.