Händehygiene in der Zahnarztpraxis
Wichtigste Quelle für Informationen zur Händehygiene ist die im Oktober 2016 veröffentlichte Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“.1 Die RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ beinhaltet in Kapitel 3.1 ebenfalls Angaben zur Händehygiene.2
Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Eine ordnungsgemäße Hygienekette wird vermutet, wenn alle Vorgaben der Empfehlungen eingehalten werden. Durch die Vermutungswirkung und das Infektionsschutzgesetz (IfSG)3 haben die RKI-Empfehlungen eine unmittelbare, rechtliche Bedeutung. Bei Abweichungen muss bewiesen werden, dass die geänderten Maßnahmen den gleichen Zweck erfüllen.
Der Hautschutzplan
Ein Hautschutzplan ist in einer Zahnarztpraxis verpflichtend zu erstellen und enthält Angaben zu Präparaten zur Reinigung, des Schutzes und zur Pflege der Haut. Als Muster für einen Hautschutzplan kann die Vorlage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Zahnarztpraxen dienen. Der Plan ist an geeigneter Stelle, beispielsweise am Handwaschplatz, auszuhängen.
Der hygienische Handwaschplatz in der Zahnarztpraxis
Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme der Basishygiene zur Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie. Die Hände des Personals können mit potentiell pathogenen Erregern kontaminiert und damit Überträger von Krankheitserregern sein.4 Handwaschplätze müssen daher ohne Handkontakt zu nutzen sein.
Händehygiene sowie die Ausstattung eines Handwaschplatzes sind in der Unfallverhütungsvorschrift TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“ beschrieben.
Schmutz und Verunreinigungen sollen durch Händewaschen entfernt werden. Das Waschen ist auf das notwendige Minimum zu beschränken, weil häufiger Kontakt mit Wasser – anders als die Händedesinfektion - die Haut stark irritieren kann.
Hände sollten gewaschen werden, wenn sie sichtbar verschmutzt sind, vor Arbeitsbeginn und zum Arbeitsende, bei arbeitsbedingte Verunreinigungen während der Arbeit, um anhaftenden Schmutz und Bakteriensporen zu entfernen. Gleiches gilt nach Benutzung einer Toilette. Händedesinfektion mit alkoholischen Präparaten ist hautverträglicher und führt zu einer höheren Keimreduktion. Wenn eine Keimübertragung verhindert werden soll und die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, sollten sie desinfiziert werden. Bei Diarrhoe oder Rhinitis kann eine Händedesinfektion sinnvoll sein.5
Ort von hygienischen Handwaschplätzen
Handwaschplätze müssen in Räumen vorhanden oder in der Nähe (anderer Raum möglich) erreichbar sein, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen stattfinden. Ebenso gilt dieses für Aufbereitungsräume sowie in der Nähe von unreinen Arbeitsbereichen. Wenn Arbeitsflächen für reine Arbeitsgänge oder aseptische Arbeiten an den Waschplatz angrenzen, ist ein Spritzschutz notwendig.6
Ausstattung hygienischer Handwaschplätze in Zahnarztpraxen7
✔️ Zulauf für warmes und kaltes Wasser
✔️Bei Neueinrichtung: ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne Überlauf
wandmontierten Spendern (Aufbereitungsvorschrift beachten!) für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat mit verlängerter
✔️Hebelarmatur, Eurospender
✔️ Einmalhandtücher zur einfachen Entnahme ohne Kontamination der Entnahmeöffnung, alternativ Retraktivspender mit automatischem Handtuchvorschub, elektrische Warmlufttrockner für Gesundheitseinrichtungen ungeeignet
✔️Sammelbehälter für die gebrauchten Handtücher, der regelmäßig entleert wird
✔️Armaturen mit verlängerter Hebelarmatur; da der Einsatz von Armaturen mit Sensoren ein Kontaminationsrisiko für das entnommene Wasser bergen, ist ihr Einsatz nur unter sorgfältiger hygienisch-mikrobiologischer Überwachung vertretbar
✔️flüssige Handwaschpräparate, keine festen! Nachfüllen nur in entleerte und aufbereitete Seifenspender (incl. Steigrohr) wegen des Kontaminationsrisikos, Einmalflaschen und Vermerk des Anbruchdatums empfohlen
✔️dermatologisch getestete Hautpflegemittel in Spendern oder Tuben unterstützen die Regeneration der Haut und sollen berufsbedingte Hauterkrankungen vermeiden.
Auf der Seite der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ist das Bild eines ideal ausgestatten Handwaschplatzes zu sehen.
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Verweise
1Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). 2016. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 59, abgerufen am 06.05.2024.
2Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 376, abgerufen am 06.05.2024.
3Vgl.: Bundesrepublik Deutschland, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), 2000, abgerufen am 06.05.2024.
4Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). 2016. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 59, S. 1190-1191, abgerufen am 06.05.2024.
5Vgl.: a.a.O., S. 1199.
6Vgl.: a.a.O., S. 1198.
7Vgl.: a.a.O., S. 1211.