Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis
In Deutschland gibt es kein einheitliches Hygienerecht. Länderspezifische Gesetze können von Bundesland zu Bundesland variieren und selbst dort gibt es regionale Unterschiede!
Eine hygienisch saubere Praxis trägt dabei nicht nur zum Wohlbefinden der Patienten und Patientinnen bei,
sie schafft in erster Linie eine Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit und bildet damit erst die Grundlage für eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung.
Zahlreiche Verordnungen, Gesetze und Vorschriften legen jedoch Anforderungen fest, die an eine Zahnarztpraxis gestellt werden und die es zu berücksichtigen gilt. In den letzten Jahren sind diese Hygienevorschriften für eine Zahnarztpraxis immer strenger geworden. Das bedeutet für den Zahnarzt nicht nur einen finanziellen, sondern vor allem auch einen dokumentarischen Mehraufwand.
Gesetzliche Grundlagen für die Wasserhygiene in Ihrer Zahnarztpraxis
- Trinkwasserverordnung in der Zahnarztpraxis
- RKI-Empfehlungen:
- „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“
- „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
von der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Empfehlungen des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Medical Device Regulation (MDR)
- AWMF-Leitlinie: "Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten“, S2k-Empfehlung
- Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)