Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Informationen zu den Anforderungen an Wassertests in Zahnarztpraxen in Ihrem Kammerbereich finden Sie auf der Seite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Die Vorgaben der Kammer orientieren sich an der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“, dort insbesondere Kapitel 5 „Wasser führende Systeme“ auf den Seiten 382 und 383.
Lesen Sie hier alles Wichtige zu dieser Richtlinie RKI Infektionspräventation
Überprüfung der mikrobiologischen Qualität des Wassers der Behandlungseinheiten:
- Pro Behandlungseinheit eine Entnahmestelle im Abstand von 12 Monaten, sofern keine Anhaltspunkte für Mängel vorliegen.
- Entnahme der Wasserprobe nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von 20 Sekunden durch geschultes Personal.
- Richtwerte:
- Koloniezahl bei 36°C (KBE) von 100/ml (KBE/ml ≤ 100).
- Legionellen 1 KBE Legionellen/1ml (< 1 KBE/ 100 ml)
- sowie ggf. die Untersuchung des Wassers auf Pseudomonas aeruginosa
Auf diese Parameter sollte das Wasser in einer Zahnarztpraxis getestet werden.
Bitte beachten Sie:
Wir halten unsere Homepage stets auf dem aktuellen Stand. Wir können dabei aber weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren.
Kontaktdaten Ihrer Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Dort finden Sie ebenso Informationen zu Praxisbegehungen und Checklisten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, mit denen Sie sich optimal auf eine Begehung vorbereiten können.
Auf unseren Seiten haben wir weitere wichtige Unterlagen zu Begehungen in Zahnarztpraxen für Sie zusammengestellt: