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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Informationen zu den Anforderungen an Wassertests in Zahnarztpraxen in Ihrem Kammerbereich finden Sie auf der Seite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Die Vorgaben der Kammer orientieren sich an der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“, dort insbesondere Kapitel 5 „Wasser führende Systeme“ auf den Seiten 382 und 383.

Lesen Sie hier alles Wichtige zu dieser Richtlinie RKI Infektionspräventation

Überprüfung der mikrobiologischen Qualität des Wassers der Behandlungseinheiten:

  • Pro Behandlungseinheit eine Entnahmestelle im Abstand von 12 Monaten, sofern keine Anhaltspunkte für Mängel vorliegen.
  • Entnahme der Wasserprobe nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von 20 Sekunden durch geschultes Personal.

Auf diese Parameter sollte das Wasser in einer Zahnarztpraxis getestet werden.


Bitte beachten Sie:
Wir halten unsere Homepage stets auf dem aktuellen Stand. Wir können dabei aber weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren.


Kontaktdaten Ihrer Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Dort finden Sie ebenso Informationen zu Praxisbegehungen  und Checklisten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, mit denen Sie sich optimal auf eine Begehung vorbereiten können.

Auf unseren Seiten haben wir weitere wichtige Unterlagen zu Begehungen in Zahnarztpraxen für Sie zusammengestellt: