Landeszahnärztekammer Nordrhein
Informationen zu den Anforderungen an Wassertests in Zahnarztpraxen in Ihrem Kammerbereich finden Sie auf der Seite der Landeszahnärztekammer Nordrhein
Die Vorgaben der Kammer orientieren sich an der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“, dort insbesondere Kapitel 5 „Wasser führende Systeme“ auf den Seiten 382 und 383.
Lesen Sie hier alles Wichtige zu dieser Richtlinie RKI Infektionspräventation
Überprüfung der mikrobiologischen Qualität des Wassers der Behandlungseinheiten:
- Pro Behandlungseinheit eine Entnahmestelle im Abstand von 12 Monaten, sofern keine Anhaltspunkte für Mängel vorliegen.
- Entnahme der Wasserprobe nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von 20 Sekunden durch geschultes Personal.
- Richtwerte:
- Koloniezahl bei 36°C (KBE) von 100/ml (KBE/ml ≤ 100).
- Legionellen 1 KBE Legionellen/1ml (< 1 KBE/ 100 ml)
- sowie ggf. die Untersuchung des Wassers auf Pseudomonas aeruginosa
Auf diese Parameter sollte das Wasser in einer Zahnarztpraxis getestet werden.
Bitte beachten Sie:
Wir halten unsere Homepage stets auf dem aktuellen Stand. Wir können dabei aber weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren.
Kontaktdaten Ihrer Landeszahnärztekammer Nordrhein
Dort finden Sie ebenso Informationen zu Praxisbegehungen und Checklisten der Landeszahnärztekammer, mit denen Sie sich optimal auf eine Begehung vorbereiten können.
Auf unseren Seiten haben wir weitere wichtige Unterlagen zu Begehungen in Zahnarztpraxen für Sie zusammengestellt: