RKI empfiehlt Zahnärzten regelmäßige Wasseruntersuchung auf Legionellen
Legionellen sind im Wasser lebende gramnegative Stäbchenbakterien, die durch eine oder mehrere Flagellen beweglich sind. Sie haben eine durchschnittliche Länge von 2 - 5µm bei einem Durchmesser von 0,5-0,8µm. Sie sind weltweit verbreitet und sowohl in Oberflächenwässern und auch im Boden zu finden.1
Amöben kommen als Protozonen in Biofilmen vor. Hunderte Legionellen können sich in einer Amöbe befinden. Wenn eine Amöbe zu Grunde geht oder sie durch Scherkräfte zerstört wird, werden die Legionellen freigesetzt.2
Das Wasser, welches in Dentaleinheiten eingespeist wird, muss Trinkwasserqualität aufweisen. Für Dentaleinheiten gelten Anforderungen in Bezug auf Legionellen, die über die der Trinkwasserverordnung hinausgehen: in wasserführenden Systemen von Dentaleinheiten dürfen keine Legionellen nachweisbar sein!
Legionellen gelangen über Wasserleitungen in die Zahnarztpraxis, sie können in geringen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.
Im Leitungsnetz der Praxis und besonders in Dentaleinheiten finden Legionellen häufig ein ideales Habitat vor, in dem sie sich stark vermehren können. Dazu gehören selten genutzte Warmwasserleitungen, in denen Wasser stagniert, sowie geringe Leitungsquerschnitte.
In der Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut heißt es wie folgt:
- Der Richtwert von unter 1 Koloniebilden Einheiten (KBE) Legionellen/1 ml soll nicht überschritten werden.3
- Wasser, das zur Behandlung hochgradig immunsupprimierter Patienten genutzt wird, muss frei von Pseudomonaden, Cryptosporidien und Legionellen sein.4
Wichtig zu wissen
- Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) gibt eine jährliche Wasseruntersuchung des Kühlwassers der Dentaleinheiten auf Legionellen vor.
- Im Wasser von Dentaleinheiten sollte ein Messwert von < 1 Koloniebildenden Einheiten (KBE) Legionellen / 1 ml nicht überschritten werden.
Erkrankungen durch Legionellen im Wasser der Zahnarztpraxis
Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole anzusehen. Somit stellen insbesondere die zahnärztliche Behandlung und Duschen Gefahrenquellen dar. Beim Trinken ist eine Ansteckung in seltenen Fällen möglich, wenn Wasser beim Verschlucken versehentlich über die Luftröhre in die Lunge gelangt.5 Belastete Aerosole können Krankheiten auslösen, die sich mit grippeähnlichen Symptomen bis hin zu einer schweren Lungenentzündung äußern können. Erkrankungen durch Legionellen (Legionellosen) kommen als Legionärskrankheit (mit Pneumonie) und als so genanntes Pontiac-Fieber vor.
Weitere (Fach-) Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes: Legionellose RKI-Ratgeber
Die Legionärskrankheit (Legionellen-Pneumonie) ist eine Art der Lungenentzündung. Symptome dabei sind: Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, schweres Krankheitsgefühl, hohes Fieber, Durchfall, Verwirrtheitszuständen. Eine Legionellen-Pneumonie muss immer mit Antibiotika behandelt werden. Häufig ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig. Es bestehen gute Aussichten auf vollständige Genesung. Unbehandelt oder falsch behandelt ist der Verlauf der Lungenentzündung häufig schwer.6
Auch das Pontiac-Fieber wird durch Legionellen ausgelöst, nimmt aber einen weniger schweren Krankheitsverlauf. Die Patienten erholen sich trotz starkem Krankheitsgefühl und Fieber meist innerhalb einer Woche fast vollständig.
Gefährdet an einer Infektion mit Legionellen zu erkranken, sind vor allem ältere Menschen, Raucher, Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Diabetes.7
Was tun bei Belastung der Dentaleinheit mit Legionellen?
Was zu tun ist, wenn Wasser in der Dentaleinheit belastet und kontaminiert ist!
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Verweise
1Vgl.: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen, abgerufen am 04.03.2024.
2Vgl.: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): S2k-Empfehlung: Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten, AWMF-Register Nr. 075-00, S. 6, abgerufen am 04.03.2024.
3Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 382, abgerufen am 04.03.2024.
4Vgl.: a.a.O. S. 383.
5Vgl.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Infektionsschutz.de, Erregersteckbrief Legionellen, 2021, abgerufen am 04.03.2024.
6Vgl.: ebd..
7Vgl.: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen, abgerufen am 04.03.2024.
8Vgl.: ebd..