Pseudomonas aeruginosa in der Zahnarztpraxis
Pseudomonas aeruginosa ist ein gramnegatives Stäbchenbakterium der Gattung Pseudomonas. Es zählt zu den nicht fermentierenden Stäbchen (Nonfermenter).1 Das Bakterium ist ein genügsamer, weitverbreiteter Boden- und Wasserkeim (Nasskeim), der in feuchten Milieus vorkommt (feuchten Böden, Oberflächengewässern, Leitungswasser). Man findet ihn beispielsweise an Waschbecken, Toiletten, Spülmaschinen, Badewasser und selten im Trinkwasser, aber auch im Intestinaltrakt von Menschen und Tieren.2
Pseudomonas aeruginosa hat die Eigenschaft, Biofilme zu bilden und ist in der Lage, über das Wasser andere Bereich zu kontaminieren. Der wenig Ansprüche an Nährstoffe stellende Keim toleriert Temperaturen zwischen 4°C und 42°C.3
Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Keim als Krankheitserreger definiert. Selbst geringe Konzentrationen von Pseudomonas aeruginosa sind gesundheitlich bedenklich, weil sie unter ungünstigen Umständen schwere entzündliche Erkrankungen auslösen können. Das Vorhandensein dieses Erregers, der sich leicht vermehren kann, ist in Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht zu tolerieren.4
Pseudomonas aeruginosa ist ein opportunistischer Krankheitserreger, der verschiedenste Erkrankungen bei Krankenhauspatienten und Patientinnen, älteren und immunsupprimierten Menschen und Säuglingen auslösen kann.5 Der Keim ist ein fakultativ-pathogenen Krankheitserreger, d.h. er benötigt spezifische Voraussetzungen wie z.B. eine Immunschwäche, um Infektionskrankheiten auszulösen, und besitzt eine hohe natürliche Antibiotikaresistenz.6
Pseudomonas aeruginosa zählt weltweit zu den häufigsten Ursachen von nosokomialen Lungenentzündungen bei Beatmung, Wund- und Harnwegsinfektionen. Eine nosokomiale Lungenentzündung kann eine Sepsis auslösen und ist mit einer hohen Sterblichkeit assoziiert. Infektionen geschehen häufig durch Kontakt mit dem Erreger in der Umwelt, in einem Krankenhaus ist die Ansteckung zwischen Patientinnen und Patienten beispielsweise durch Weitergabe des Keims über Hände des Personals möglich.7
Die Übertragung kann ebenfalls erfolgen durch Kontakt von Wasser mit Wunden, vorgeschädigter Haut oder an Eintrittsstellen von Kathetern, verunreinigte Inhalationsgeräte, beim Reinigen von Kontaktlinsen mit Pseudomonaden-haltigem Wasser und selten über kontaminiertem Wasser im äußeren Gehörgang nach dem Duschen/Baden.8 Pseudomonas aeruginosa kann u.a. Desinfektionsmittellösungen verunreinigen und beispielweis auch durch Kontamination bei der Abfüllung in verschlossenen Wasserflaschen nachwiesen werden.9 Über Trinken von Wasser und Händewaschen von intakter Haut kann keine Übertragung geschehen.10
Pseudomonas aeruginosa in der Dentaleinheit
Da Pseudomonas aeruginosa als hervorragender Biofilmbildener gilt, bietet er einen optimalen Lebensraum und ein Reservoir für Bakterien, in dem diese vor Desinfektionsmaßnahmen geschützt sind und ideale Bedingungen vorfinden. Weitere Faktoren, die die Vermehrung von Pseudomonas aeruginosa in Dentaleinheiten begünstigen, sind das Nährstoffangebot, die günstige Temperaturen sowie die Tatsache, das Wasser in den Leitungen über längere Zeit stagniert.
Um die Gefahr der mikrobiellen Kontamination möglichst gering zu halten, sind laut Robert Koch-Institut die täglichen Maßnahmen zum Spülen der wasserführenden Systeme laut Hygieneplan der Praxis gewissenhaft einzuhalten.11
Mögliche Gefährdung durch Pseudomonas aeruginosa in der Dentaleinheit
In der Zahnarztpraxis können Personen hauptsächlich über kontaminiertes Wasser, das in Schleimhautläsionen eindringt, mit Pseudomonas aeruginosa infiziert werden. Eine Infektion über Aerosole ist möglich. Bei gesunden Menschen kommt es selten zu schweren Erkrankungen. Der Erreger kann eine Vielzahl an lokalen und systemischen Erkrankungen auslösen.
Für immungeschwächte Patienten und Patientinnen stellt Pseudomonas aeruginosa eine Gefahr dar. Besondere Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden bei:
- Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose
• Pflegebedürftigen mit offenen Wunden,
• Stark abwehrgeschwächten Personen, Einnahme von Immunsuppressiva.12
Die zahnärztliche Behandlung in einer Spezialklinik unter Benutzung steriler Spülflüssigkeit sollte bei diesen Personengruppen in Betracht gezogen werden. Bei Immunsuppression kann eine orale Aufnahme von kontaminiertem Wasser eine Pneumonie auslösen.
Was tun bei einer Besiedelung der Zahnarztpraxis mit Pseudomonas aeroginosa?
Kontamination mit Pseudomonas aeruginosa kann vermieden werden. Hygienisch-technische Mängel in der Trinkwasser-Installation müssen umgehend behoben werden.
Bei der Ursachenklärung muss zwischen einem Einzelbefund und einem systemischem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa im Wasser unterschieden werden. Es sollte eine Gefährdungsanalyse erstellte werden, in der risikominimierende Maßnahmen festgelegt sind. Alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für Patientinnen und Patienten sowie das Team der Zahnarztpraxis sollten ergriffen werden.
In der zahnmedizinischen Praxis sind die erforderlichen Schritte mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen, u.a. Stilllegungen einzelner Dentaleinheiten, Spül- und Desinfektionsmaßnahmen. Weitere Hinweise sind der Empfehlung des Umweltbundesamtes zu entnehmen.13
Was zu tun ist, wenn Wasser in der Dentaleinheit belastet und kontaminiert ist!
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Verweise
1Vgl.: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH): Gesundheitliche Bedeutung, Prävention und Kontrolle Wasser-assoziierter Pseudomonas aeruginosa Infektionen, Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, 2016, S. 24, abgerufen am 06.03.2024.
2Vgl.: Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin Nr. 40: Pseudomonas aeruginosa in einem Trinkwassernetz, 2002, S. 337, abgerufen am 06.03.2024.
3Vgl.: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH): Gesundheitliche Bedeutung, Prävention und Kontrolle Wasser-assoziierter Pseudomonas aeruginosa Infektionen, Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, 2016, S. 24, abgerufen am 06.03.2024.
4Vgl.: a.a.O., S. 26.
5Vgl.: ebd..
6Vgl.: a.a.O., S. 3.
7Vgl.: Robert Koch-Institut: Pseudomonas aeruginosa, 2017, abgerufen am 06.03.2023.
8Vgl.: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH): Gesundheitliche Bedeutung, Prävention und Kontrolle Wasser-assoziierter Pseudomonas aeruginosa Infektionen, Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, 2016, S. 26, abgerufen am 06.03.2024.
9Vgl.: a.a.O., S. 12.
10Vgl.: a.a.O., S. 26.
11Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 382, abgerufen am 22.02.2024.
12Vgl.: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH): Gesundheitliche Bedeutung, Prävention und Kontrolle Wasser-assoziierter Pseudomonas aeruginosa Infektionen, Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, 2016, S. 26, abgerufen am 06.03.2024.
13Vgl.: a.a.O., S. 24.