Thermodesinfektor und Co. – Methoden zur Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis
Die Aufbereitung von Medizinprodukten kann sowohl manuell als auch maschinell erfolgen. Maschinellen Verfahren sind aufgrund der besseren Standardisierbarkeit sowie zum Schutz des Personals immer zu bevorzugen.
Bei der manuellen Aufbereitung werden die Instrumente per Hand mit Hilfe von Bürsten, im Ultraschallbad und mit geeigneten Desinfektionsmitteln gereinigt und desinfiziert. Problematisch ist hier die mangelnde Reproduzierbarkeit.1 Die Fehleranfälligkeit ist größer und es besteht ein höheres Infektionsrisiko bei der Aufbereitung.
Aufbereitungsverfahren müssen validierbar sein und im Qualitätsmanagement der Zahnarztpraxis schriftlich festgelegt werden. Gemäß seiner Risikoklassifizierung wird ein bestimmtes Medizinprodukten einem Prozess zugeordnet und aufbereitet.
Inhalt der Seite
Maschinelle Aufbereitungsverfahren von Medizinprodukten
Übersicht maschineller Aufbereitungsverfahren
Folgende Aufbereitungsverfahren stehen zur Verfügung:4
- 1 Maschinelle Reinigung und Desinfektion im Reinigungs-Desinfektionsgerät (RDG)
- 2 Maschinelle Reinigung, Pflege und Desinfektion von Übertragungsinstrumenten in einem Kombinationsgerät
- 3 Maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe
- 4 Manuelle Reinigung und Desinfektion (nach Standardarbeitsanweisungen)
- 4.1 Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall)
- 4.2 Wischverfahren für Außenflächen von Medizinprodukten
- 4.3 Sprühverfahren (Reinigung und Desinfektion) mit Hilfe spezieller Adapter für Innenflächen von Medizinprodukten
- 5 Abschließende Desinfektion unverpackter Medizinprodukte im Dampfsterilisator
- 6 Sterilisation verpackter Medizinprodukte im Dampfsterilisator
Erläuterung der maschinellen Verahren zur Reinigung und Desinfektion
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Verweise
1Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. 2012. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 55, S 1255, abgerufen am 02.03.2024.
2Vgl.: a.a.O., S. 1251.
3Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 393, abgerufen am 20.03.2024
4Vgl.: Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (Hrsg.): Hygieneleitfaden, 15. Ausgabe 2022, S. 45, abgerufen am 18.03.2024.
5Vgl.: a.a.O., S.27-30.