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Link zu Thermosterilisator und Co. in der Zahnarztpraxis
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Thermodesinfektor und Co. – Methoden zur Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis

Die Aufbereitung von Medizinprodukten kann sowohl manuell als auch maschinell erfolgen. Maschinellen Verfahren sind aufgrund der besseren Standardisierbarkeit sowie zum Schutz des Personals immer zu bevorzugen.

Bei der manuellen Aufbereitung werden die Instrumente per Hand mit Hilfe von Bürsten, im Ultraschallbad und mit geeigneten Desinfektionsmitteln gereinigt und desinfiziert. Problematisch ist hier die mangelnde Reproduzierbarkeit.1 Die Fehleranfälligkeit ist größer und es besteht ein höheres Infektionsrisiko bei der Aufbereitung.

Maschinelle Aufbereitungsverfahren von Medizinprodukten

Kontaminierte Medizinprodukte stellen eine potentielle Gefahrenquelle dar. Infektionen als Folge von fehlerhafter Aufbereitung müssen unbedingt ausgeschlossen werden können. Bei der Gestaltung eines Aufbereitungsraums sind räumliche Anforderungen zu beachten, so bespielweise die Bereichstrennung.

Wie ein Aufbereitungsraum in einer Zahnarztpraxis im Detail aussehen kann!

Laut Robert Koch-Institut ist die maschinelle Reinigung und Desinfektion in einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG)/ Thermodesinfektor vorrangig anzuwenden.2 Der Vorteil des maschinellen Verfahrens liegt in der Validierbarkeit, also der Reproduzierbarkeit der Reinigungs- und Desinfektionsleistung. Aufgrund von Sachverständigenprüfung, Wartung und E-Check sind technische Fehler nahezu ausgeschlossen.
Der Arbeitskreis Dentalinstrumente (AKDI) hat folgende Empfehlungen zur Validierung von Dampfsterilisationsverfahren herausgegeben: Validierung von Dampfsterilisationsverfahren.
Medizinprodukte, die der Kategorie „Kritisch B“ zugeordnet wurden, müssen grundsätzlich maschinell im Reinigungs- Desinfektionsgerät (RDG) / Thermodesinfektor oder in Spezialgeräten für Übertragungsinstrumente aufbereitet werden, um den Ablauf des Prozesses zu standardisieren. Anschließend folgt die verpackte Sterilisation im Dampfsterilisator.3
Anlage 3 „Inbetriebnahme und Betrieb von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) zur Aufbereitung von Medizinprodukten (Checkliste)“ sowie Anlage 4 „Inbetriebnahme und Betrieb von Kleinsterilisatoren zur Aufbereitung von Medizinprodukten (Checkliste)“ der RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ fasst die Anforderungen an Thermodesinfektoren und Autoklaven zusammen.

Übersicht maschineller Aufbereitungsverfahren

Folgende Aufbereitungsverfahren stehen zur Verfügung:4

  • 1 Maschinelle Reinigung und Desinfektion im Reinigungs-Desinfektionsgerät (RDG)
  • 2 Maschinelle Reinigung, Pflege und Desinfektion von Übertragungsinstrumenten in einem Kombinationsgerät
  • 3 Maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe
  • 4 Manuelle Reinigung und Desinfektion (nach Standardarbeitsanweisungen)
    • 4.1 Eintauchverfahren (bei Bedarf in Kombination mit Ultraschall)
    • 4.2 Wischverfahren für Außenflächen von Medizinprodukten
    • 4.3 Sprühverfahren (Reinigung und Desinfektion) mit Hilfe spezieller Adapter für Innenflächen von Medizinprodukten
  • 5 Abschließende Desinfektion unverpackter Medizinprodukte im Dampfsterilisator
  • 6 Sterilisation verpackter Medizinprodukte im Dampfsterilisator

Erläuterung der maschinellen Verahren zur Reinigung und Desinfektion

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  Maschinelle Reinigung und Desinfektion im Reinigungs-Desinfektionsgerät (RDG)

Dieser Prozess eignet sich für maschinell aufbereitbare Medizinprodukte nach Herstellerangaben. Routinemäßige erfolgt eine Sichtprüfung des RDGs (Spülkammer, Türdichtung, Abflusssieb) sowie die Kontrolle der Betriebsmittel (Reiniger, Neutralisationsmittel, Nachspülmittel) und Prozesschemikalien. Das Beladungsmuster darf keine Spülschatten beinhalten. Hohlgefäße werden mit der Öffnung nach unten eingelegt, Hohlkörperinstrumente (z. B. Absaugkanülen, Absaugschläuche, Hand- und Winkelstücke) müssen auf Düsen, Injektorwagen oder Adaptern aufbereitet werden.

Vor Programmstart muss per Drehkontrolle von Hand kontrolliert werden, dass Spülarme nicht blockieren. Nach Programmwahl laufen Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung nacheinander ab.

Anschließend folgt die visuelle Prüfung auf Sauberkeit, Unversehrtheit (z. B. Korrosion, Materialveränderungen) und Funktionstüchtigkeit. Eventuelle ist eine Instandsetzung notwendig. Letzter Punkt des Prozesses ist die Freigabe. Instrumenten, die begrenzt aufbereitbar sind, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

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  Maschinelle Reinigung, Pflege und Desinfektion der Übertragungsinstrumente in einem Kombinationsgerät

Hier ist Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten in nur einem Gerät möglich. Eine Validierung des Prozesses ist unbedingt notwendig. Als semikritisch eingestufte Übertragungsinstrumente können unverpackt freigegeben werden, kritische Übertragungsinstrumente werden anschließend verpackt und sterilisiert.

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  Maschinelle Reinigung ohne Desinfektionsstufe

Die Geräte für die Innen- und/oder Außenreinigung und Pflege von Übertragungsinstrumenten werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Die Aufbereitung muss nach den Angaben des Geräteherstellers erfolgen, eine Validierung ist notwendig. Da sie keine Desinfektionsstufe beinhalten, folgt die abschließend thermische Desinfektion im Dampfsterilisator, bei kritischen Übertragungsinstrumente sind diese dabei zu verpacken.

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  Abschließende thermische Behandlung (Desinfektion unverpackter Medizinprodukte im Dampfsterilisator

Wird für Medizinprodukte der Klasse „Semikritisch B“ angewendet. Nach erfolgter manueller Reinigung mit begrenzt viruziden Mitteln folgt die thermische Behandlung im Sterilisator unverpackt auf Trays, Siebschalen oder Tabletts.

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  Sterilisation im Dampfsterilisator

Für diese validierten Prozesse in einer Zahnarztpraxis werden Dampf-Kleinsterilisatoren (Autoklaven) genutzt. Hier sind insbesondere Geräte mit Zyklus B geeignet, in denen eine Dampfsterilisation bei 134°C erfolgt. Der Prozess darf nur an thermostabilen Produkten durchgeführt werden. Dampf muss an allen Stellen des Produktes kondensieren können.

Die verfahrensrelevanten Parameter Temperatur, Druck und Einwirkzeit müssen für jedes Sterilisationsverfahren dokumentiert werden. Dies kann durch Ausdruck der Zyklusdaten über einen Protokolldrucker, eine gesteckte Karte, die im PC ausgelesen wird, oder über eine Schnittstelle erfolgen. Da neuere Dampfsterilisatoren in der Regel demineralisiertes Wasser verwenden, ist möglicherweise die Anschaffung einer Wasseraufbereitungsanlage sinnvoll.

Täglich sollten eine Sichtprüfung der Kammer des Dampfsterilisators und die Kontrolle der Betriebsmittel nach Herstellerangaben erfolgen. Häufigkeit, Art und Umfang der Routineprüfungen sind im Validierungsbericht festzuhalten.

Für Medizinprodukte der Klasse „Kritisch B“ (invasiv eingesetzte Übertragungsinstrumente) ist die Dampfsterilisation das einzige mögliche Sterilisationsverfahren, bei dem nach Reinigung und Desinfektion im RDG die verpackte Sterilisation sowie die dokumentierte Freigabe folgen.5

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Verweise

1Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. 2012. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 55, S 1255, abgerufen am 02.03.2024.

2Vgl.: a.a.O., S. 1251.

3Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 393, abgerufen am 20.03.2024

4Vgl.: Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (Hrsg.): Hygieneleitfaden, 15. Ausgabe 2022, S. 45, abgerufen am 18.03.2024.

5Vgl.: a.a.O., S.27-30.