Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung mikrobieller Kontamination
Die RKI-Richtlinie „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ 1 nennt folgende Maßnahmen, die einer mikrobiellen Kontamination der Wasserführenden Systeme in Dentaleinheiten entgegenwirken:
✅Berücksichtigung der Geräteherstellerangaben
✅Kontrolle der relevanten Betriebsparameter
✅Desinfektionsanlagen für die Wasserführenden Systeme der Behandlungseinheiten, können zur Verringerung der mikrobiellen Kontamination des Kühlwassers beitragen.
✅Beseitigung der bestehenden Biofilmbesiedelung (Biofilmremoving) bei Nachrüstung von Desinfektionsanlagen als Voraussetzung für das Erzielen einer dauerhaften Keimarmut des Wassers
✅Spülung der Wasserführenden Systeme zu Beginn des Arbeitstages ohne aufgesetzte Übertragungsinstrumente an allen Entnahmestellen, auch am Mundglasfüller für etwa 2 Minuten. Hierdurch kann die während der Stagnation entstandene mikrobielle Akkumulation erheblich reduziert werden.
✅Verhinderung der potentiellen retrograden Kontamination der Wasser führenden Systeme:
✅Rückschlagventile in den Kühlsystemen zur Verhinderung des Rücklaufs von Flüssigkeiten
✅Spülen der zuvor im Mund benutzten Systeme (auch solcher mit Rückschlagverhinderung) für ca. 20 Sekunden
✅Jede Absauganlage sollte möglichst nach jeder Patientenbehandlung bei der abgesaugt wurde, mit einem Wasser-Luft-Gemisch durchgesaugt werden.
✅Spülung der wasserführenden Systeme nach Behandlung der letzten Patientin oder des letzten Patienten am Ende des Behandlungstages
➡️Bei Neuanschaffung von Behandlungseinheiten sollte darauf geachtet werden, dass Materialien verbaut sind, die in Kontakt mit Wasser ein Wachstum von Mikroorganismen nicht unterstützen (nach DVGW Arbeitsblatt W 270 „Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewertung“).
➡️Bei Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Immunsuppression) sowie bei umfangreichen zahnärztlich-chirurgischen / oralchirurgischen Eingriffen mit anschließendem speicheldichten Wundverschluss müssen sterile Lösungen eingesetzt werden.
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Verweise
1Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, abgerufen am 30.04.2024.