Händehygiene in der Zahnarztpraxis
Händehygiene ist in einer Zahnarztpraxis eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprävention, da über Hautkontakt viele Krankheitserreger übertragen werden können. Handwaschplätze müssen wie vorgeschrieben ausgestattet und mit möglichst wenig Hautkontakt zu nutzen sein. Im Hygieneplan werden die Maßnahmen zur Händehygiene dokumentiert (Kapitel 1 im Musterhygieneplan der BZÄK)1. Eine regelmäßige Wasseranalyse kann eine mögliche Kontamination der wasserführenden Systeme frühzeitig aufdecken.
Hände: Desinfektion oder Waschen?
Das Händewaschen dient der Entfernung von Schmutz und Verunreinigungen. Zu häufiger Kontakt mit Wasser kann jedoch der Haut schaden und sollte auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden. Vor Arbeitsbeginn und gegebenenfalls nach Arbeitsende, bei sichtbaren Verschmutzungen und nach Toilettenbenutzung sind die Hände zu waschen.2
Händedesinfektion hat sich als wirksamste Maßnahme zur Prävention nosokomialer Infektionen erwiesen. Vor der Arbeitsplatzvorbereitung im Behandlungsbereich und vor jeder Behandlung ist eine hygienische Händedesinfektion notwendig.3
Anforderungen an Handwaschplätze in Zahnarztpraxen4
Handwaschplätze müssen in Behandlungsräumen vorhanden oder in der Nähe erreichbar sein. Ebenso sind sie in der Nähe von unreinen Arbeitsplätzen erforderlich. Sie können also auch in einem anderen Raum zur Verfügung stehen.
Das Waschbecken im Behandlungsraum muss folgendermaßen ausgestattet sein:
✔️ Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit Einwegflaschen, die mit verlängerter Hebelarmatur oder anderen
✔️ Vorrichtungen handkontaktlos zu nutzen sind.
✔️ Einweghandtuchspender zur einfachen Entnahme und Sammelbehälter für gebrauchte Papiertücher.
✔️ Hautschutz- und Hautpflegemittel.
✔️ Seifenstücke, Textilhandtücher oder Händetrockner sind nicht geeignet.
Eventuell ist der Handwaschplatz mit einem Spritzschutz auszustatten, falls sich in unmittelbarer Nähe eine Arbeitsfläche befindet.
Rechtliche Grundlagen zur Ausstattung eines Handwaschplatzes und Empfehlungen des RKI zu „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ lesen Sie hier:
Händehygiene und Handwaschplätze in der Zahnarztpraxis
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Verweise
1Vgl.: Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ): Hygieneplan / Arbeitsanweisungen für die Zahnmedizin, 2022, abgerufen am 01.03.2024.
2Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). 2016. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 59, S 1198, abgerufen am 01.03.2024.
3Vgl.: a. a. O., S. 1195.
4Vgl.: . a. O., S. 1198.