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Anfrage senden: Nehmen Sie Kontakt über unser Kontaktformular auf.
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Analyse: Falls noch nicht erfolgt, vermitteln wir Ihnen gern einen erfahrenen Probenehmer, der Ihr Gebäude sorgfältig untersucht, die Asbestbelastung fachgerecht feststellt und Ihnen erste Empfehlungen für die Sanierung ausspricht.
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Inspektion: Eine detaillierte Begutachtung und genaue Gefährdungsbeurteilung erfolgt.
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Maßgeschneiderter Sanierungsplan: Sie erhalten ein individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihr Objekt.
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Fachgerechte Umsetzung: Die zertifizierte Asbestsanierung erfolgt nach TRGS 519 mit höchsten Schutz- und Sicherheitsstandards.
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Nachbetreuung: Nach der Reinigung und Freimessung folgt eine vollständige Nachkontrolle und abschließende Freigabe des Gebäudes.
Mit uns profitieren Sie von:
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Erfahrenen Unternehmen mit Zertifizierung nach TRGS 519 und Sachkundenachweis
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Emissionsarmen Verfahren und umfassendem Schutz vor gefährlichen Asbestfasern
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Transparenter Preisgestaltung und ausführlicher Dokumentation der Sanierung
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Nachweislich sicherer Entsorgung und rechtssicherer Freigabe der sanierten Bereiche
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Einem persönlichen Serviceversprechen – von der Prüfung bis zur Nachkontrolle
Sie investieren in Ihre Gesundheit und die Zukunft Ihrer Immobilie.
Transparente Preisgestaltung
Die Kosten variieren je nach Objektgröße und Umfang. Ein detailliertes Angebot erhalten Sie nach Erstkontakt.

Wie erkenne ich Asbest in meinem Gebäude?
Oft verbirgt sich Asbest in Dachplatten, Bodenbelägen (Floor-Flex-Platten), asbesthaltigen Klebern oder Faserplatten. Sicherheit bringt eine professionelle Probenanalyse durch zertifizierte Unternehmen.

Wann ist eine Sanierung nötig?
Immer dann, wenn bei Sanierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten Asbest gefunden oder vermutet wird.

Wer übernimmt die Arbeiten?
Ausschließlich spezialisierte, zertifizierte und nach TRGS 519 geschulte Unternehmen mit Erfahrung in schonenden, emissionsarmen Verfahren.

Wird eine Bescheinigung ausgestellt?
Ja, Sie erhalten eine vollständige Dokumentation und Freigabe der sanierten Bereiche nach Abschluss.
Was regelt die TRGS 519?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) ist der gesetzliche Rahmen für alle Sanierungs- und Abbrucharbeiten mit Asbest:
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Schutz der Beschäftigten und Dritter bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
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Vorgaben für Qualifikation, Arbeitsmethoden, Schutzmaßnahmen und Entsorgung
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Für Unternehmen Pflicht: Sachkunde und Zertifizierung nach TRGS 519
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Gleichwertige Schutzmaßnahmen und schriftliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich
Sanierung: Warum ist sie so wichtig?
Asbestfasern sind extrem gefährlich: Sie sind so klein, dass sie tief in die Lunge gelangen. Dort können sie nach Jahrzehnten schwere Krankheiten wie Asbestose oder Krebs verursachen. Schon kleinste Arbeiten am Dach, an Floor-Flex-Platten oder bei der Entfernung von Asbestplatten können diese Fasern freisetzen. Nur eine professionelle und zertifizierte Sanierung schützt Sie nachhaltig vor diesen Risiken.
Fasern: Unsichtbare Gefahr durch Asbest in Gebäuden
Asbesthaltige Materialien können nach wie vor in vielen Gebäuden vorkommen – insbesondere in solchen, die vor 1995 gebaut oder renoviert wurden. Besonders tückisch: Die Fasern sind mit bloßem Auge nicht erkennbar. Erst ein Fachunternehmen kann gefährliche Materialien wie Asbestkleber oder Floor-Flex-Platten sicher identifizieren und entfernen.