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Wann besteht eine Anzeigepflicht bei Grenzwertüberschreitung?

Gemäß § 16 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Sie als Eigenwasserversorger das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn:

  • Grenzwerte aus Anlage 1 (mikrobiologische Parameter), Anlage 2 (chemische Parameter) oder Anlage 3 (Indikatorparameter) überschritten werden.
  • Mindestanforderungen von Parametern nicht eingehalten werden, die das Gesundheitsamt zur Untersuchung angeordnet hat.
  • Belastungen des Rohwassers bekannt werden, die möglicherweise zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen könnten.
Mehrere Reagenzgläser mit Wasserproben.

Was ist ein Indikatorparameter?

👉 Eine Abweichung der Anforderung eines Indikatorparameters stellt selbst oftmals kein direktes gesundheitliches Risiko für den Verbraucher dar.

👉 Das Auftreten von z. B. erhöhter Trübung zeigt allerdings an, dass nachteilige Veränderungen der Wasserqualität aufgetreten sind.

👉 Daher erfordert die Feststellung der Nichteinhaltung dieser Parameter weitere Untersuchungen und die Abstellung der Ursachen erhöhter Konzentrationen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung.

👉 Hingegen sollen erhöhte Eisen- oder Mangankonzentrationen im Trinkwasser vor allem aus technischen Gründen vermieden werden, um z. B. Ablagerungen und Verkrustungen im Verteilungssystem oder Eintrübungen des Trinkwassers zu vermeiden. 1

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Wie wird die Anzeigepflicht gehandhabt?

Es wird empfohlen, die Anzeigepflichten in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt verbindlich zu regeln.

• Anzeigepflichten grundsätzlich schriftlich erfüllen (Informationen, die über andere Kommunikationswege übermittelt werden, sollten immer schriftlich wiederholt oder bestätigt werden).

• Erstellung von Kontaktlisten mit allen relevanten Ansprechpartnern und deren Erreichbarkeiten (z. B. Wasserversorgungsunternehmen, Gesundheitsämter, Feuerwehr etc.).

• Inhalt der Anzeige:

- Wer meldet?

- Wann wird gemeldet?

- Wem wird gemeldet?

- Was wird gemeldet (Art des Ereignisses)?

Sobald die Zuständigkeiten und Abläufe mit dem Gesundheitsamt abgestimmt sind, können Anzeige und Dokumentation auf die wesentlichen Inhalte beschränkt werden. Wenn Formulare des Gesundheitsamts vorliegen, sollten diese verwendet werden. Andernfalls können Sie unsere Vorlage zur Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß § 16 TrinkwV nutzen. 2

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Was passiert bei Nichteinhaltung der Grenzwerte?

Nichteinhaltung der Grenzwerte für chem. Parameter gemäß § 7 TrinkwV.

👉 Nitrat und Nitrit

Nichteinhaltung der Grenzwerte für Nitrat und Nitrit

Nichteinhaltung der Grenzwerte für chem. Parameter gemäß § 6 TrinkwV.

👉 E. Coli und Enterokokken

Nichteinhaltung der Grenzwerte für E.Coli und Enterokokken als Grafik.

Nichteinhaltung der Grenzwerte für chem. Parameter gemäß § 7 TrinkwV.


👉 Ammonium, Calcitlösekapazität, Chlorid, Clostridien perfringens, Coliforme Keime, Eisen, Elektrische Leitfähigkeit, Färbung, Geruch, Geschmack, Koloniezahl, Mangan, Natrium, TOC, Sulfat, Trübung, pH-Wert

Nichteinhaltung der Grenzwerte für Ammonium, Calcitlösekapazität, Chlorid, Clostridien perfringens, Coliforme Keime, Eisen,         Elektrische Leitfähigkeit, Färbung, Geruch, Geschmack, Koloniezahl, Mangan, Natrium, TOC,          Sulfat, Trübung, pH-Wert
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Welche Schritte werden zur Ursachenaufklärung ergriffen?

Eine Forscherin untersucht eine Wasserprobe im Freien.

Befundverifizierung:

  • Überprüfung der Plausibilität der Untersuchungsergebnisse, z. B. durch Vergleich mit Befunden an anderen Entnahmestellen derselben Leitung oder durch Abgleich mit anderen relevanten Parametern.
  • Überprüfung der Repräsentanz der Wasserprobe (z. B. Eignung der Probenahmestelle).
  • Untersuchung von Rückstellproben, sofern verfügbar; gegebenenfalls unter Einsatz alternativer Untersuchungsverfahren.
Gefäß wird an einem Probehahn mit Wasser gefüllt.

Lokale Ursachenforschung:

  • Wiederholungsprobe an der betroffenen Entnahmestelle.
  • Einbeziehung zusätzlicher Probenahmestellen in der Nähe der betroffenen Entnahmestelle.
  • Erhöhung der Untersuchungshäufigkeit (engmaschigere Kontrolle).
  • Erweiterung des Untersuchungsumfangs durch zusätzliche Parameter.
Illustration der chemischen Struktur eines Hormonmoleküls über einer Hand die ein Glas mit Leitungswasser füllt.

Ursachenforschung im Bereich Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung:

  • Erweiterung der Untersuchung auf Wasser aus den Bereichen Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung.
  • Besichtigung des Wasserschutz- bzw. Einzugsgebiets.
  • Kontrolle und Inspektion der Wasserversorgungsanlagen (insbesondere der Wasseraufbereitung).
  • Abklärung, ob die Ursache in Zusammenhang mit Eigenwasser- oder Nichttrinkwasseranlagen steht (bei Auffälligkeiten im Netz).
  • Prüfung auf mikrobielle Vermehrung in Trinkwasserbehältern oder Leitungen, z. B. Erhöhung der Koloniezahl oder Nachweis coliformer Bakterien in Sedimenten (bei Befunden im Netz).
Geplatzte Wasserleitung.

Prüfung außergewöhnlicher Vorkommnisse:

  • Starke Niederschläge, Schneeschmelze oder extreme Abflusssituationen in Wassereinzugsgebieten.
  • Einleitung von Abwasser ins Rohwasser, insbesondere bei Starkregenereignissen (z. B. Belastung des Rohwassers durch Regenüberlaufbauwerke).
  • Überschwemmungen im Einzugsgebiet.
  • Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen, die für den Vorfall relevant sein könnten.
  • Unfälle im Einzugsgebiet (Gefahrgut, Chemikalien, Öl, Gülle usw.).
  • Missachtung von Nutzungseinschränkungen in Wasserschutzzonen.
  • Störungen bei der Wasseraufbereitung, z. B. unzureichende Flockung, Filtration oder Desinfektion.
  • Arbeiten in den Wasseraufbereitungsanlagen.
  • Undichtigkeiten an Wasserbehältern.
  • Ungeklärte Wasserverluste.
  • Rohrbrüche mit Abwassereintrag oder Beschädigung von Wasserleitungen, z. B. durch Bauarbeiten. 4

Wie kann ich eine Wasserprobe im Labor beauftragen?

Verweise

1Vgl.: Umweltbundesamt: Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland 2014 – 2016, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/publikationen/2018-05-22_uug_02-2018_trinkwasserqualitaet_2014-2016.pdf [Stand: 20.02.2025].

2Vgl.: DVGW: Arbeitsblatt W 1020 Empfehlungen und Hinweise für den Fall von Abweichungen von Anforderungen der Trinkwasserverordnung; Maßnahmeplan und Handlungsplan, 2. Auflage 2018.

3Vgl.: Umweltbundesamt: Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland 2014 – 2016, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/publikationen/2018-05-22_uug_02-2018_trinkwasserqualitaet_2014-2016.pdf [Stand: 20.02.2025].

4Vgl.: DVGW: Arbeitsblatt W 1020 Empfehlungen und Hinweise für den Fall von Abweichungen von Anforderungen der Trinkwasserverordnung; Maßnahmeplan und Handlungsplan, 2. Auflage 2018.