Gemäß § 16 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Sie als Eigenwasserversorger das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn:
- Grenzwerte aus Anlage 1 (mikrobiologische Parameter), Anlage 2 (chemische Parameter) oder Anlage 3 (Indikatorparameter) überschritten werden.
- Mindestanforderungen von Parametern nicht eingehalten werden, die das Gesundheitsamt zur Untersuchung angeordnet hat.
- Belastungen des Rohwassers bekannt werden, die möglicherweise zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen könnten.

Was ist ein Indikatorparameter?
👉 Eine Abweichung der Anforderung eines Indikatorparameters stellt selbst oftmals kein direktes gesundheitliches Risiko für den Verbraucher dar.
👉 Das Auftreten von z. B. erhöhter Trübung zeigt allerdings an, dass nachteilige Veränderungen der Wasserqualität aufgetreten sind.
👉 Daher erfordert die Feststellung der Nichteinhaltung dieser Parameter weitere Untersuchungen und die Abstellung der Ursachen erhöhter Konzentrationen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung.
👉 Hingegen sollen erhöhte Eisen- oder Mangankonzentrationen im Trinkwasser vor allem aus technischen Gründen vermieden werden, um z. B. Ablagerungen und Verkrustungen im Verteilungssystem oder Eintrübungen des Trinkwassers zu vermeiden. 1
Nichteinhaltung der Grenzwerte für chem. Parameter gemäß § 7 TrinkwV.
👉 Nitrat und Nitrit

Nichteinhaltung der Grenzwerte für chem. Parameter gemäß § 6 TrinkwV.
👉 E. Coli und Enterokokken

Nichteinhaltung der Grenzwerte für chem. Parameter gemäß § 7 TrinkwV.
👉 Ammonium, Calcitlösekapazität, Chlorid, Clostridien perfringens, Coliforme Keime, Eisen, Elektrische Leitfähigkeit, Färbung, Geruch, Geschmack, Koloniezahl, Mangan, Natrium, TOC, Sulfat, Trübung, pH-Wert


Befundverifizierung:
- Überprüfung der Plausibilität der Untersuchungsergebnisse, z. B. durch Vergleich mit Befunden an anderen Entnahmestellen derselben Leitung oder durch Abgleich mit anderen relevanten Parametern.
- Überprüfung der Repräsentanz der Wasserprobe (z. B. Eignung der Probenahmestelle).
- Untersuchung von Rückstellproben, sofern verfügbar; gegebenenfalls unter Einsatz alternativer Untersuchungsverfahren.
Lokale Ursachenforschung:
- Wiederholungsprobe an der betroffenen Entnahmestelle.
- Einbeziehung zusätzlicher Probenahmestellen in der Nähe der betroffenen Entnahmestelle.
- Erhöhung der Untersuchungshäufigkeit (engmaschigere Kontrolle).
- Erweiterung des Untersuchungsumfangs durch zusätzliche Parameter.

Ursachenforschung im Bereich Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung:
- Erweiterung der Untersuchung auf Wasser aus den Bereichen Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung.
- Besichtigung des Wasserschutz- bzw. Einzugsgebiets.
- Kontrolle und Inspektion der Wasserversorgungsanlagen (insbesondere der Wasseraufbereitung).
- Abklärung, ob die Ursache in Zusammenhang mit Eigenwasser- oder Nichttrinkwasseranlagen steht (bei Auffälligkeiten im Netz).
- Prüfung auf mikrobielle Vermehrung in Trinkwasserbehältern oder Leitungen, z. B. Erhöhung der Koloniezahl oder Nachweis coliformer Bakterien in Sedimenten (bei Befunden im Netz).

Prüfung außergewöhnlicher Vorkommnisse:
- Starke Niederschläge, Schneeschmelze oder extreme Abflusssituationen in Wassereinzugsgebieten.
- Einleitung von Abwasser ins Rohwasser, insbesondere bei Starkregenereignissen (z. B. Belastung des Rohwassers durch Regenüberlaufbauwerke).
- Überschwemmungen im Einzugsgebiet.
- Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen, die für den Vorfall relevant sein könnten.
- Unfälle im Einzugsgebiet (Gefahrgut, Chemikalien, Öl, Gülle usw.).
- Missachtung von Nutzungseinschränkungen in Wasserschutzzonen.
- Störungen bei der Wasseraufbereitung, z. B. unzureichende Flockung, Filtration oder Desinfektion.
- Arbeiten in den Wasseraufbereitungsanlagen.
- Undichtigkeiten an Wasserbehältern.
- Ungeklärte Wasserverluste.
- Rohrbrüche mit Abwassereintrag oder Beschädigung von Wasserleitungen, z. B. durch Bauarbeiten. 4
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Verweise
1Vgl.: Umweltbundesamt: Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland 2014 – 2016, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/publikationen/2018-05-22_uug_02-2018_trinkwasserqualitaet_2014-2016.pdf [Stand: 20.02.2025].
2Vgl.: DVGW: Arbeitsblatt W 1020 Empfehlungen und Hinweise für den Fall von Abweichungen von Anforderungen der Trinkwasserverordnung; Maßnahmeplan und Handlungsplan, 2. Auflage 2018.
3Vgl.: Umweltbundesamt: Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland 2014 – 2016, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/publikationen/2018-05-22_uug_02-2018_trinkwasserqualitaet_2014-2016.pdf [Stand: 20.02.2025].
4Vgl.: DVGW: Arbeitsblatt W 1020 Empfehlungen und Hinweise für den Fall von Abweichungen von Anforderungen der Trinkwasserverordnung; Maßnahmeplan und Handlungsplan, 2. Auflage 2018.