Die deutsche Trinkwasserverordnung - Infos + Tabelle mit Grenzwerten
Update: Seit dem 24. Juni 2023 gibt es in Deutschland eine neue Trinkwasserverordnung. Alles wichtigen Informationen zu den Neuerungen und der TrinkwV im Allgemeinen finden Sie auf dieser Seite.
Inhalt
Zur neuen TrinkwV.:
Zahlen und Fakten für Verbraucher
✔️ Inkrafttreten am 24. Juni 2023
❗ Bleirohre bis Januar 2026 austauschen
❗ Grenzwerte für Chrom, Arsen und Blei gesenkt
❗ Zukünftig auch PFAS und weitere zusätzliche Gefahrenstoffe überwacht
❗ 50 Paragraphen zusätzlich
❗ Überwachung nur bis zur Hausinstallation. Darüber hinaus: ✔️ Wassertest Komplett
Änderungen am 24. Juni 2023
Die neue Trinkwasserverordnung vom 24. Juni 2023 sieht vor, dass alte Bleirohre bis Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. In Deutschland sind Wasserrohre aus Blei jedoch kaum noch in Gebäuden verbaut.
Darüber hinaus sollen die Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei gesenkt werden. Außerdem soll das Trinkwasser künftig auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) untersucht werden.
Mit den neunen Änderungen haben sich die Anforderungen an Trinkwasser deutlich erhöht - insgesamt hat sich die deutsche Trinkwasserverordnung mehr als verdoppelt. Statt bisher 25 Paragraphen hat sie nun 75 Paragraphen sowie zwei weitere Anlagen zur Gefährdungsbeurteilung und Risk Assessment, die bis Dezember 2029 angewendet werden müssen.
Neuerungen im Detail
Die Neuerungen im Detail können Sie hier einsehen: Bundesministerium der Justiz: Bundesgesetzblatt. Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung.
Hier geht's zur Trinkwasserverordnung.
Weniger Schwermetalle und PFAS im Wasser
Für Schwermetalle wie Chrom, Arsen und Blei wurden niedrigere Grenzwerte festgelegt. Bleileitungen müssen bis 2026 ausgetauscht werden (vgl.: MDR: NeueTrinkwasserverordnung.Strengere Regeln für Trinkwasser in Kraft getreten). In die neue TrinkwV wurden außerdem weitere chemische Parameter aufgenommen, deren Grenzwerte zukünftig zu kontrollieren sind, wie Hallogenessigsäuren, Bisphenol A (BPA), Chlorat, Chlorit und Microcystin-LR, ein von Cyanobakterien produzierter Giftstoff.
Werte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) wurden erstmals in die Liste der Gefahrenstoffe aufgenommen. Bis auf wenige Ausnahmen gelten die neuen Grenzwerte und Regelungen ab sofort.
PFAS in der neuen Trinkwasserverordnung
Die neue Trinkwasserverordnung regelt zum ersten Mal per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Diese industriell hergestellten Chemikalien werden über eine Vielzahl von Produkten in die Umwelt freigesetzt und entfalten dort ihre schädliche Wirkung.
So werden die Chemikalien mit erhöhten Cholesterinwerten, verringertem Ansprechen auf Impfungen bei Kindern, Veränderungen der Leberenzyme und Bluthochdruck, geringem Geburtsgewicht sowie Nieren- oder Hodenkrebs in Verbindung gebracht.
👉 Ausführliche Informationen zu PFAS und ihren gesundheitsschädlichen Wirkungen finden Sie hier: Das EU-Verbot von PFAS.
Zu dieser Chemikaliengruppe gehören schätzungsweise mehr als 10.000 Einzelstoffe, die in Alltagsprodukten wie Jacken, Pfannen und Kosmetika sowie in industriellen Prozessen vielseitig verwendet werden. Weil sie extrem langlebig sind, werden PFAS auch "forever chemicals" genannt. Es gibt Bestrebungen, auch seitens des Umweltbundesamtes, die Chemikaliengruppe auf EU-Ebene weitgehend zu verbieten (Stand Juni 2023).
Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 µg/l als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) schreibt die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/l für die Summe aus diesen Verbindungen fest.
Der Nachweis und die Überwachung dieser Verbindungen, die derzeit nur schwer oder gar nicht zu analysieren sind, stellt die Wasseranalytik vor neue Herausforderungen.
Was ist überhaupt Trinkwasser?
Trinkwasser ist der Oberbegriff für das gesamte Wasser für den menschlichen Gebrauch. Darunter versteht man nicht nur das Wasser zum Trinken, sondern auch das Wasser, welches zur Zubereitung von Speisen und zur Reinigung von Geschirr genutzt wird.
Das Trinkwasser darf keine Krankheitserreger oder Stoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen enthalten. Es muss rein und bekömmlich sein. Die Trinkwasserverordnung, abgekürzt TrinkwV, wurde 2001 beschlossen, um die Qualität des Trinkwassers zu verbessern und zu schützen. Als Grundlage für die Trinkwasserverordnung wurde das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) und die EG-Trinkwasserrichtlinie genutzt.
Trinkwasser Definition
'Trinkwasser' [ist] Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, ungeachtet seines Aggregatzustands und ungeachtet dessen, ob es auf Leitungswegen, durch Wassertransport-Fahrzeuge, aus Trinkwasserspeichern, auf Meeresbauwerken oder an Bord von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder in verschlossenen Behältnissen bereitgestellt wird und
a) für folgende Zwecke bestimmt ist:aa) zum Trinken,
bb) zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
cc) zur Körperpflege und -reinigung,
dd) zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
ee) zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, oder
ff) zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder
b) in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind [.]
Was regelt die Trinkwasserverordnung?
Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität des Leitungswassers, sodass der Mensch durch den Genuss und Gebrauch nicht geschädigt wird. Sie ist die rechtliche Grundlage für die Sicherung einer sehr hohen Trinkwasserqualität. Sie regelt die
✔️ Beschaffenheit des Trinkwassers
✔️ die Aufbereitung des Wassers
✔️ die Pflichten der Wasserversorger
✔️ das Monitoring des Trinkwassers
Wichtige Parameter und Grenzwerte, die das Wasser nach der Aufbereitung einhalten muss, sind durch die Trinkwasserverordnung geregelt. Außerdem wird das Wasser einem regelmäßigen Qualitätscheck unterzogen.
Das Umweltbundesamt ist dafür zuständig, dass die wissenschaftlichen Grundlagen, die Bewertungsgrundlagen und Leitlinien für sicheres Trinkwasser immer auf dem aktuellen Stand sind. Aus der Verordnung für Trinkwasser erarbeitet der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wirtschaftlich unabhängig die Technische Regelsetzung und Normung für alle Aktivitäten in der Wasser- und Gaswirtschaft.
Überwachung nur bis zur Hausinstallation
Wichtig: Die Kontrolle der Wasserqualität auf Grundlage der Trinkwasserverordnung wird nur bis zum Hausanschluss sichergestellt.
Für die Aufrechterhaltung der Wasserqualität im Haus sind die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer selbst verantwortlich. So kann es durchaus dazu kommen, dass sich Keime oder andere Schadstoffe im hauseigenen Rohrleitungssystem befinden. Erfahren Sie mehr über die Kontamination von Wasser in unseren Artikeln:
Ab einer bestimmten Größe müssen Warmwasseranlagen beim Gesundheitsamt angemeldet werden und der Besitzer ist verpflichtet regelmäßige Untersuchungen durchzuführen. Die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter sind besonders durch Legionellen im in Warmwasseranlagen gefährdet. Damit ist die Trinkwasserverordnung die rechtliche Grundlage für die Haftung des Betreibers bei Gesundheitsschäden.
Mit diesem Tool finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt:
👉 Gesundheitsamt-Finder des Robert Koch Instituts
Prüfen Sie die Wasserqualität in Ihrem Zuhause ganz einfach selbst, um ein gesundes Trinkwasser für sich und Ihre Familie zu garantieren. Mit unserem Wassertests können Sie Ihr Wasser von unserem Labor sowohl auf chemische als auch bakterielle Schadstoffe untersuchen lassen:
98,00 €
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage
✔️ Umfangreicher Test
✔️ Schwermetalle & Mineralstoffe
✔️ Bakterien inkl. E. coli
TrinkwV: Von Europarecht zu nationalem Recht
Die Trinkwasserverordnung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht. Die Trinkwasserverordnung ist damit ein Regelwerk, das europaweit gilt, aber in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich konsequent angewendet wird. In Deutschland sind die Bundesländer und ihre Verwaltungen für die Trinkwasserqualität zuständig.
Die europäische Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. Dem Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland 2014 – 2016 ist zu entnehmen, dass die strengen Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie in 99 % der Wasserversorgungen eingehalten werden.
Wenn im Einzelfall Grenzwerte überschritten werden, bedeutet das nicht, dass sofort ein Gesundheitsrisiko besteht: Es kommt immer darauf an, um welche Menge und wie lange der Grenzwert überschritten wird.
Informationen zu den Neuerungen vom 9. Januar 2018
Am 9. Januar 2018 war in Deutschland eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, um die Trinkwasserqualität entsprechend den europäischen Vorgaben zu verbessern. Einige der neuen Regelungen waren sogar strenger als die europäischen Vorgaben.
Dazu gehörte das Verbot von Gegenständen und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung stehen, wie z.B. Breitbandkabel in Wasserleitungen. Außerdem wurde die mikrobiologische Sicherheit durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken erhöht, vor allem bei kleinen Anlagen, wie Quellen, die allein Privathaushalte oder Betriebe versorgen.
Darüber hinaus müssen seitdem die Untersuchungsstellen anormale Legionellenbefunde direkt an die Gesundheitsbehörde melden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
Am 24. Juni 2023 wurde die Trinkwasserverordnung zum letzten Mal erneuert.
Konkrete Grenzwerte (Stand 2023)
Für bestimmte Inhaltsstoffe Grenzwerte festzusetzen ist wichtig, damit Trinkwasser ein sicheres Lebensmittel bleibt. Wichtige Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind unter anderem:
Blei | 0,01 mg/ l |
Kupfer | 2 mg/ l |
Nitrat | 50 mg/ l |
Nickel | 0,02 mg/ l |
Arsen | 0,01 mg/ l |
Cadmium | 0,003 mg/ l |
Chrom | 25 µg/ l (ab Januar 2036) |
Quecksilber | 0,001 mg/l |
Eisen | 0,2 mg/l |
Mangan | 0,05 mg/l |
Pestizid | 0,1 µg/ l Gesamtkonzentration verschiedener Pestizide < 0,5 µg/ l |
PFAS | 0,1 µg/ l (ab Januar 2026) |
PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA | 0,02 µg/ l (ab Januar 2028) |
Escherichia coli | 0 mg/ 100 ml |
Enterokokken | 0 mg/ 100 ml |
coliforme Bakterien | 0 mg/ 100 ml |
Legionellen | 100/ 100 ml Technischer Maßnahmenwert |
Koloniezahl bei 22 °C | 100/ 1 ml |
Bisphenol A | 0,001 mg/ 100 ml |
Chlorat | 0,25 mg/ l 0,7 mg/ l bei Wasserdesinfektion |
Chlorit | 0,25 mg/ l 0,7 mg/ l bei Wasserdesinfektion |
Microcystin-LR | 1 µg/ l |
Hallogenessigsäuren | 60 µg/ l |
Legionellen in der Trinkwasserverordnung
Legionellen sind Bakterien, die unterschiedliche Krankheitsbilder hervorrufen können. Dazu zählt die Legionärskrankheit, die mit einer schweren Lungenentzündung einhergeht und das mildere Pontiac-Fieber, welches nur grippeähnliche Symptome aufweist.
Da sich Legionellen im Warmwasser stark vermehren können, sieht das Bundesgesundheitsministerium einen technischen Maßnahmenwert vor, den es im Stammtext zu Trinkwasserverordnung und Legionellen beschreibt: Bei einer Konzentration von 100 Legionellen pro 100 ml Wasser oder mehr, sind Schritte zur Überprüfung und Senkung des Wertes einzuleiten.
👉 Mehr Informationen zu den Gefahren von Legionellen im Trinkwasser
Außerdem ist durch die Verordnung geregelt, welche Gebäude wie oft auf Legionellen überprüft werden müssen. Dies hängt sowohl mit der spezifischen Anlage zur Wassererwärmung als auch mit der spezifischen Nutzung des Wassers zusammen.
Die Anlagen der Trinkwasserverordnung
Anlage 1: Mikrobiologische Parameter
In dieser Anlage sind die mikrobiologischen Parameter aufgeführt. Es finden sich allgemeine Grenzwerte für das Trinkwasser und ebenso die Werte für Trinkwasser, welches sich in verschlossenen Behältern befindet. Zu mikrobiologischen Parametern zählen zunächst sogenannte Indikatorparameter.
Hier wird die Gesamtkeimzahl bestimmter Bakterientypen gemessen, um einen allgemeinen Eindruck vom hygienischen Zustand des Wassers zu erhalten. Aber auch für spezifische Keime wie Pseudomonas oder Enterokokken im Trinkwasser gibt der Gesetzgeber Grenzwerte vor.
Anlage 2: chemische Parameter
Im ersten Teil dieser Anlage werden diese chemischen Parameter aufgelistet, bei denen sich die Konzentration nicht mehr erhöht, wenn sich das Wasser im Verteilernetz befindet. Dazu gehören zum Beispiel Fluorid, Nitrat, aber auch Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe. Im zweiten Teil sind dagegen all die Parameter zu finden, deren Konzentrationen sich erhöhen können, wenn sich das Trinkwasser im Verteilernetz befindet.
Zu diesen Parametern gehören zum Beispiel Blei, Kupfer und Nickel. Eine Erhöhung der Konzentration im Verteilernetz kann bspw. durch alte Wasserrohre passieren, die aus Blei und Kupfer bestehen, oder durch vernickelte Rohrkupplungen.
Anlage 3: Indikatoren der Wasseranalyse
In dieser Anlage sind die Indikatorparameter zur Untersuchung des Trinkwassers und ihre Grenzwerte aufgelistet. Darunter versteht man zum Beispiel die Trübung, den Geruch und auch den Geschmack des Wassers. Weiterhin finden sich in Anlage 3a auch die radioaktiven Stoffe mit ihren Parameterwerten.
Anlage 4: Radioaktive Parameter
In Anlage 4 werden die Parameterwerte für Radon-222 und Tritium sowie weiteren radioaktiven Substanzen festgelegt und die Richtdosis, der Wert der effektiven Dosis als Maß des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlen.
Anlage 5: Trübung
Anlage fünf legt den Trübungsgrad des Trinkwassers fest sowie die Häufigkeit, mit der die Trübung des Wassers vom Versorger untersucht werden muss.
Anlage 6: Durchführungskriterien der Wasseranalyse
Diese Anlage gibt Handlungsanweisungen zur Untersuchung von Trinkwasser. Hier wird genau aufgeschlüsselt, wie häufig die Wasseranalysen in Abhängigkeit von der Menge des produzierten Wassers durchgeführt werden müssen.
Anlage 7: Umgang mit Untersuchungsparametern
Anlage 7 spezifiziert den Umgang mit Untersuchungsergebnissen der festgelegten Parameter der Wasserqualität. Hier werden Messungenauigkeiten und Nachweisgrenzen radioaktiver Strahlung definiert und durch die Trinkwasserverordnung geregelt.
✔️ Gesamtkeimzahlen
✔️ Coliforme Keime inkl. E. coli
✔️ Toxische Schwermetalle
✔️ Mineralstoffe
✔️ inkl. Wasserhärte
✔️ Umfangreicher Test
✔️ Schwermetalle & Mineralstoffe
✔️ Bakterien inkl. E. coli