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Welche gesetzlichen Regelungen und Verordnungen gelten?

Wann gelte ich als Eigenwasserversorger?

  • Sie haben eine kleine Wasserversorgungsanlage mit eigener Wassergewinnung?
  • Sie nutzen weniger als 10 m³ Wasser pro Tag?
  • Sie nutzen das Wasser für den Eigenbedarf und nicht im gewerblichen Bereich?

➡️ Dann sind Sie Betreiber einer c-Anlage für die eigene Trinkwasserversorgung und müssen gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen1

In Deutschland gelten verschiedene Gesetze und Verordnungen, welche Sie als Eigenwasserversorger beachten müssen.

  • Die Untersuchungspflichten des Betreibers, zugelassene Untersuchungsstellen, sowie relevanten Parameter und Grenzwerte werden in der Trinkwasserverordnung 2023
  • Die technischen Anforderungen und Betriebsweisen für die Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen bestimmt das technische Regelwerk DIN 2001-1 
  • Die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß TrinkwV wird vom Umweltbundesamt geführt und regelmäßig aktualisiert 
  • Viele nützliche Hinweise und Tipps bietet Ihnen der Leitfaden des Umweltbundesamtes „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen“ 
  • Des Weiteren gilt das Infektionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und die EU-Richtlinie 2020/2184  sowie die Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser.

Als Hausbrunnenbesitzer ist es wichtig, dass Sie sich über die geltenden Gesetze und Verordnungen informieren, damit Ihre Wasserversorgungsanlage den notwendigen Standards entspricht und die einwandfreie Trinkwasserqualität durch eine Laboruntersuchung nachgewiesen wird.

Die zutreffenden DIN-Normen sind nicht frei im Internet verfügbar. Sie müssen diese käuflich erwerben, oder Sie nutzen die öffentlichen Auslegestellen: Normen vor Ort einsehen - DIN Media

Information-Icon

Gut zu Wissen

Für die Anmeldung und Überprüfung Ihres Hausbrunnens sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich! Dem Gesundheitsamt muss jede Eigenwasserversorgung angezeigt und daraufhin eine jährliche Brunnenwasseranalyse unaufgefordert vorgelegt werden.

Nur so kann bei Grenzwertüberschreitungen oder sonstigen Problemen eine gemeinsame Lösung gefunden werden. 

Welcher Parameterumfang ist für Sie als Eigenwasserversorger relevant?

Die Häufigkeit und der Umfang der Trinkwasseruntersuchung für Eigenwasserversorger werden in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Dieser kann von einer einfachen Basisuntersuchung bis hin zu speziellen Parameterumfängen reichen.

Im Artikel Relevante Parameter der Brunnenwasseruntersuchung bieten wir Ihnen eine Hilfestellung bei der Auswahl des Untersuchungsumfangs.

Welche Anforderungen bestehen an die Probenahme und das Labor?

Welche Kriterien muss das Labor im gesetzlich geregelten Bereich erfüllen? Wer darf die Wasserproben nehmen und welche Anforderungen muss der Probenehmer nachweisen können? Wir geben Ihnen einen Überblick, Anforderungen an die Probenahme und das Labor.

Wie kann ich eine Wasserprobe im Labor beauftragen? 

Verweise

1Vgl. Trinkwasserverordnung, 2023. (Abgerufen am 12.03.2025)