Relevanz der Trinkwasserverordnung für die Zahnarztpraxis: Wassertest hier besonders wichtig
Dentaleinheiten unterliegen nicht der Trinkwasserverordnung, wenn sie nach den allgemeinen Regeln der Technik mit einer Sicherungseinrichtung ausgestattet sind. Für Wasser in Dentaleinheiten gelten indes Bestimmungen, die über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinausgehen.
Für Sie zusammengefasst: Relevante Parameter
In einer Zahnarztpraxis kommt Leitungswasser bei zahnärztlichen Behandlungen unter anderem in Kontakt mit offenen Wunden. Das Personal einer Zahnarztpraxis muss daher die Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserqualität strengstens einhalten. Bei der mikrobiologischen Untersuchung werden die Koloniezahl bei 22°C und 36 °C und das Vorhandensein von Legionellen sowie Pseudomonas aeruginosa überprüft.
Empfehlungen zum Wassertest in einer Zahnarztpraxis
Die Schläuche und wasserführenden Leitungen in einer Zahnarztpraxis müssen regelmäßig gewartet, gespült und desinfiziert werden, da sie sonst einen optimalen Lebensraum für krankheitserregende Keime bieten. Das empfiehlt für eine Zahnarztpraxis die regelmäßige Durchführung eines Wassertests gemäß Trinkwasserverordnung mindestens einmal im Jahr.1 Je früher eine Kontamination des Wassers erkannt wird, desto schneller kann diese beseitigt und ein eventueller Schaden abgewendet werden.
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023)
Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24. Juli 2023 in Kraft getreten. Sie ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in Deutschland.
Seit der Novellierung umfasst die Trinkwasserverordnung 75 Paragrafen und enthält nun Anlagen zu Gefährdungsbeurteilung und Risk Assessment.2
In der Trinkwasserverordnung wird unter anderem die Beschaffenheit des Trinkwassers geregelt. Diesen Anforderungen muss grundsätzlich jedes Wasser in Deutschland entsprechen, das als Trinkwasser zum Genuss oder Gebrauch dient.
Die Trinkwasserverordnung gibt in § 6, Absatz 1 vor, dass das Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass es durch den Gebrauch oder Genuss nicht zu einer gesundheitlichen Schädigung kommt, insbesondere durch Krankheitserreger. Anlage 1 und 2 der Trinkwasserverordnung definieren die mikrobiologischen und chemischen Parameter und damit die Anforderungen an das Trinkwasser.
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Verweise
1Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 382, abgerufen am 08.03.2024.
2Vgl.: Bundesministerium der Justiz: Bundesgesetzblatt. Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung, 2023, abgerufen am 08.03.2024.