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Link zu Wasserhygiene in WC- und Pausenräumen
Link zu Wasserhygiene in WC- und Pausenräumen

Wasserhygiene in WC- und Pausenräumen der Zahnarztpraxis

Wasser wird in einer Zahnarztpraxis nicht nur in den Behandlungsräumen genutzt. Auch kommt es als Trinkwasser und bei der Zubereitung von Speisen in den Pausenräumen sowie zum Händewaschen in WC-Räumen zur Verwendung. Grundsätzlich muss das Trinkwasser in einer Zahnarztpraxis den geforderten chemischen und mikrobiologischen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) entsprechen.

Zudem bestehen bauliche Anforderungen an Zahnarztpraxen als Arbeitsstätten. Falls Duschräume für das Personal in Zahnarztpraxen vorhanden sind, muss das Wasser regelmäßig auf eine mögliche Belastung mit Legionellen überprüft werden.

Anforderung an Trinkwasser zur Zubereitung von Nahrung in Pausenräumen

Zur Nahrungsmittelzubereitung ist grundsätzlich nur Wasser zu verwenden, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) entspricht. So muss das Trinkwasser in Farbe, Geruch und Geschmack einwandfrei sein. Zudem darf es keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen chemischer Stoffe enthalten. Eine regelmäßige Analyse der Wasserqualität in WC- und Pausenräumen in der Zahnarztpraxis wird daher ebenfalls empfohlen. Die Betreiberin oder der Betreiber ist für das Trinkwasser im Leitungssystem der Zahnarztpraxis verantwortlich.

Bauliche Anforderungen die Zahnarztpraxis als Arbeitsstätte

Für Zahnarztpraxen gelten in ihrer Funktion als Arbeitsstätte bestimmte bauliche Anforderungen.1 Für Personal ist ein Pausen-/Umkleideraum mit Platz zur Lagerung von Lebensmitteln vorzuhalten. In Behandlungsräumen und Bereichen zur Aufbereitung von Medizinprodukten ist Essen und Trinken nicht erlaubt. Anlegen von Berufskleidung erfolgt im Pausenraum oder Umkleideraum. Die strikte Trennung von persönlicher Kleidung und benutzter Berufskleidung ist einzuhalten. Schutzkleidung muss vor dem Betreten der Pausenräume abgelegt werden.2

Handwaschplätze müssen in unmittelbarer Nähe jedes Behandlungszimmers erreichbar sein. Für das Praxisteam müssen gesonderte Toiletten vorhanden sein, die ebenso mit Waschbecken, Seifenspender, Einmalhandtüchern und der geforderten Hygieneausstattung ausgestattet sind.3

Neben gesetzlichen Bestimmungen in der Arbeitsstättenverordnung sind bauliche Anforderungen für eine zahnärztliche Praxis einzuhalten. Bei der Planung einer Zahnarztpraxis ist es daher ratsam, einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zurate zu ziehen.

Abweichungen von den Anforderungen sind möglich, wenn andere, wirksame Maßnahmen getroffen werden. Bei einem Umbau sollten die Verhältnisse angepasst werden. Eine räumliche Trennung der Behandlungsbereiche ist aus Gründen der Infektionsprophylaxe angeraten.4

In einer Zahnarztpraxis müssen zudem besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass bei einem Rohrbruch durch den eventuell auftretenden Unterdruck ggf. kontaminiertes Wasser aus den Leitungen der Zahnarztpraxis in das öffentliche Wassernetz gelangen könnte6

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Verweise

1Vgl.: Robert Koch-Institut (RKI), KRINKO: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. 2006. In: RKI (Hg.) et al.: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Bd. 49, S. 385, abgerufen am 02.03.2024.

2Vgl.: ebd..

3Vgl.: a.a.O., S. 387.

4Vgl.: a.a.O., S. 385.

5Vgl.: Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (Hrsg.): Hygieneleitfaden, 15. Ausgabe 2022, S. 45, abgerufen am 22.02.2024.