Asbestprüfung – Das Wichtigste auf einen Blick
☠️ Bei Sanierungen kann es zu einer sehr hohen Belastung von tödlichen Asbestfasern in der Luft kommen.
🏡 Eine vorherige Prüfung auf Asbest wird mit der neuen Schadstoffverordnung verpflichtend für alle Häuser, die vor dem Asbestverbot (31.10.1993) gebaut wurden.
🚨 Die meisten Häuser, die vor dem Asbestverbot gebaut wurden, enthalten Asbest.
Asbest Prüfzwang? – Diese Regeln sollten Sie kennen!
❓Sie wollen eine Renovierung durchführen oder durchführen lassen?
❓Ihr Haus wurde vor dem deutschen Asbestverbot (31.10.1993) gebaut?
❓Sie sind sich unsicher, wann eine Prüfung auf Asbest notwendig ist?
Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Asbestprüfung wissen müssen!
Inhalt
Wann muss ich eine Asbestprüfung durchführen?
Eine Asbesterkundung muss vor einer baulichen Maßnahme durchgeführt werden, wenn ein Verdacht auf Asbest besteht. Sobald Sie die Baumaßnahme, wie z. B. eine Wohnungsrenovierung, in Auftrag geben, sind Sie dafür verantwortlich, die Asbesterkundung zu veranlassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Auch wenn Sie selbst die Baumaßnahme durchführen, sind Sie dazu verpflichtet, verdächtiges Material überprüfen zu lassen.
Eine Untersuchung auf Asbest wird mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung für alle Gebäude verpflichtend werden, die vor dem 31.10.1993 gebaut wurden. Wir empfehlen jedoch bereits jetzt, vor Renovierungsarbeiten auf Asbest zu testen – denn asbesthaltige Materialien befinden sich in der Mehrheit aller deutschen Häuser, die vor diesem Datum gebaut wurden.1
Tipp: Asbestfreiheit einzelner Materialien erkennen
Manche Produkte haben Kennzeichnungen, durch die Asbest ausgeschlossen werden kann:
- NT (neue Technologie)
- AF (asbestfrei)
- Herstelldatum nach 1993
- DIN EN 588 (asbestfreie Rohre)
Für viele Zulassungs- und Produktnummern von Baumaterialien können Sie zudem online nach Herstellerangaben und Onlinedatenbanken zu Asbestgehalten suchen.
👉 In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Asbest erkennen können.
👉 Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie herausbekommen, ob Asbest in Ihrem Nachtspeicherofen vorliegt.
Wie kann man auf Asbestfasern testen?
Falls Sie selbst verdächtiges Material untersuchen lassen wollen, können Sie dies mit einem Asbest Test Kit tun. Wir bieten abhängig vom untersuchten Material drei verschiedene Test-Kits an, mit denen Sie eine Materialprobe von unserem akkreditierten Fachlabor untersuchen lassen können:
Klicken Sie jetzt auf den geeigneten Test:
Asbest Test Kit |
Geeignet für folgende Materialien |
feste Materialien wie Zement, Platten, Pappen, Dämmstoffe, etc. |
|
Kleber, Kitt und teerhaltige Stoffe |
|
Material auf Gipsbasis, Estrich, Putz, Spachtelmasse, Farben, Lacke, etc. |
Wichtig: auf Basis unserer Asbesttests alleine kann keine Entscheidung für oder gegen eine Sanierung getroffen werden. Hierfür wird ein Sachverständiger benötigt, der die Wohnung vor Ort besichtigt und aufgrund der lokalen Gegebenheiten eine gerichtsfeste Bewertung abgeben kann.
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Wo finde ich einen Sachverständigen für die Asbestprüfung?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt die folgenden Websites, um einen Sachverständigen zu finden:2
- Bundesweites Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern
- WLW-Liste
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger
- Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute e. V.
- Berufsverband Deutscher Baubiologen e. V.
Wie läuft eine Asbesterkundung ab?
Historische Erkundung: Durch Bau- und Auftragsunterlagen wird überprüft, ob Asbest vorliegen kann und wo dieses verbaut wurde. Kann anhand dieser Unterlagen Asbest ausgeschlossen werden, endet die Asbesterkundung hier bereits. Asbest kann zudem für alle Häuser ausgeschlossen werden, die nach dem Asbestverbot von 1993 gebaut wurden.
Testung auf Asbestfasern: Der Sachverständige prüft vor Ort, welche Materialien potenziell Asbest enthalten könnten und entnimmt, falls notwendig Proben. Diese werden dann in einem zertifizierten Fachlabor auf das Vorliegen von Asbestfasern überprüft. Die Testungen können dabei auch zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden, wenn zum Beispiel neues verdächtiges Material im Laufe der Bauarbeiten entdeckt wird. Abhängig von dem Ergebnis entscheidet sich, welche Schutzmaßnahmen bei den Bauarbeiten getroffen werden müssen.
✅ Die zu bearbeitenden Materialien wurden negativ auf Asbest getestet: In diesem Fall gelten nur die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Arbeitsschutzes.
🚨 Materialien wurden positiv auf Asbest getestet: In diesem Fall müssen emissionsarme Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen angewendet werden, die in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) sowie in der Gefahrstoffverordnung festgelegt sind. Alle Bauabfälle werden als asbesthaltig angesehen und müssen nach den Vorschriften der TRGS 519 sowie nach den lokalen Vorschriften als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Ausnahmen: Auf eine Asbesterkundung kann verzichtet werden, wenn alle Tätigkeiten nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 durchgeführt werden. Grund dafür ist, dass unter Einhaltung dieser Regeln bereits von Asbest im Material ausgegangen wird und der jeweilige Fachbetrieb dieselben Sicherheitsvorkehrungen wie bei einer Asbestsanierung anwendet. Eine Asbesterkundung ist ebenfalls nicht notwendig, wenn bei den Arbeiten nicht in Bauteile eingegriffen wird, keine Freisetzung von Staub stattfindet und keine Abfälle aus dem zu bearbeitendem Material entstehen.
👉 Mehr Informationen zu der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen finden Sie in unserem Artikel: Asbest entsorgen – Das sind die Gefahren, Regeln und Kosten.
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung 2024
Die neue deutsche Gefahrstoffverordnung sollte bereits 2023 in Kraft treten, jedoch wurde der Regierungsentwurf bis heute (Stand 5/2024) noch nicht verabschiedet.1 Der aktuelle Referentenentwurf sieht folgende Änderungen für den Umgang mit Asbest vor, welche noch dieses Jahr in Kraft treten könnten:
- Prüfzwang: Personen, die bauliche Maßnahmen veranlassen, müssen zukünftig vor dem Beginn der Tätigkeit eine Untersuchung auf Asbest durchführen lassen, wenn der Baubeginn des Hauses vor dem 31.10.1993 lag. Dies gilt sowohl für Fachbetriebe als auch Privatpersonen, die selbst Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen wollen.
- Überdeckungsverbot: Bisher konnten einige asbesthaltige Materialien, wie Bodenplatten, versiegelt werden. Nach der neuen Gefahrstoffverordnung soll nun eine vollständige Entfernung von asbesthaltigen Materialien verpflichtend sein, wenn diese einzeln befestigt wurden (z. B. asbesthaltige Bodenplatten). Weiterhin soll erlaubt sein, Wände und Böden zu überbauen, die asbesthaltigen Putz oder Beton enthalten.
- Änderung der Risikoeinteilung: Statt Asbest in fest und schwach gebundenen Asbest zu unterteilen, soll zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Expositionsrisiko unterschieden werden. Das Expositionsrisiko wird bei dieser Einteilung dann abhängig von der Faserfreisetzung sein, die bei den jeweiligen Tätigkeiten zu erwarten sind.
- Strengere Anforderungen für Sanierungsunternehmen: Neben der verpflichtenden Messung auf Asbest am Arbeitsplatz sollen die Regeln zu Schutzkleidung, Sachkundenachweisen, dem Umgang mit Asbest und der Kennzeichnungen von Arbeitsbereichen weiter verschärft werden.
Aktueller Umsetzungsstand der Verordnung (wird ständig aktualisiert):
Aktueller Referentenentwurf:
Häufige Fragen zu der Prüfung von Asbest
Kann durch eine Asbesterkundung Asbest im gesamten Gebäude ausgeschlossen werden?
Auch eine umfassende Asbesterkundung gibt keine 100-prozentige Sicherheit, dass der betroffene Wohnbereich frei von sämtlichen asbesthaltigen Materialien ist. Dies liegt zum einen an der großen Menge von etwa 3500 Produkten, in denen Asbest verbaut wurde und zum anderen daran, dass asbesthaltiges Material sich an versiegelten Orten befinden kann (z. B. in Wänden, unter Fußböden, etc.). Bei umfangreichen Sanierungsarbeiten kann es dadurch vorkommen, dass während der Bauarbeiten erneut Tests durchgeführt werden müssen, wenn neue verdächtige Materialien freigelegt wurden.
Wer trägt die Kosten für die Asbesterkundung?
In der Regel trägt die Person die Kosten, welche die jeweilige Baumaßnahme beauftragt hat. Werden die Kosten von dem Bauunternehmen übernommen, werden diese entweder direkt oder indirekt an den Auftraggeber weitergegeben.
Welche Strafen drohen bei einer unbefugten Bearbeitung?
Der unerlaubte Umgang mit asbesthaltigem Material sowie mit den erzeugten Abfällen stellt nach § 326 (1) StGB eine Straftat dar:
“Wer unbefugt Abfälle, die für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” 3
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Quellen und weitere Informationen
- Ruf (Tüv Rheinland), 2017 - Häuser bis Baujahr 1994, Asbest kann zur tödlichen Gefahr werden.
- Verbraucherzentrale, 2023 - Asbest: gefährlich und immer noch aktuell
- Strafgesetzbuch § 326 - Unerlaubter Umgang mit Abfällen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020 - Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2022 - TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020 - Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Verordnung zu Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2023 - Referentenentwurf der Bundesregierung – Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen