
In diesem Artikel erfahren Sie
✅ Welche Schutzkleidung für Arbeiten mit Asbest benötigt wird
✅ Welcher Atemschutz vor Asbest schützt
✅ Welche Vorschriften für das Arbeiten mit Asbest gelten
Asbest: Schutzkleidung und Atemschutz – was wird benötigt?
Wir zeigen Ihnen
Asbest kam bis zu seinem Verbot im Jahr 1993 unter anderem in zahlreichen Baumaterialien und Bauhilfsstoffen wie Eternit-Platten, Bodenbelägen, Klebstoffen, Isolierungen etc. zum Einsatz. Asbest ist eine Sammelbezeichnung für faserartige silikatische Mineralien mit einem Faserdurchmesser, der teilweise nur 2 Mikrometer beträgt. Zu den Vorteilen von Asbest zählen seine Beständigkeit gegen Chemikalien, Hitze und Feuer. Diesen positiven Eigenschaften stehen jedoch erhebliche Gesundheitsrisiken beim Einatmen der feinen Asbestfasern wie Asbestose sowie Lungen- und Bauchfellkrebs gegenüber.1
Welche Asbest-Maske und welchen Asbest-Schutzanzug benötigen Sie beim Umgang mit Asbest – genauer gesagt: asbesthaltigen Materialien? Auf welchen Sicherheitsvorschriften beruhen die verbindlichen Anforderungen an die Asbest-Schutzkleidung? Die Antworten finden Sie in unserem nachfolgenden Ratgeber!
Viele weitere Informationen zu Asbest inklusive der von einzelnen asbesthaltigen Materialien ausgehenden Gesundheitsgefahren erhalten Sie in unserem Ratgeber: „Was ist Asbest? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Asbest erkennen!“.
Wichtig: Die Sicherheitsvorschriften in diesem Artikel wurden aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 entnommen. Diese Regeln sind gesetzlich verbindlich für Personen und Unternehmen mit entsprechendem Sachkundenachweis (TRGS 519 Lehrgang/Asbestschein). Eine Bearbeitung von asbesthaltigem Material ohne einen Sachkundenachweis stellt nach § 326 (1) StGB eine Straftat dar!
👉In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, in welchen Fällen Sie asbesthaltige Materialien ohne Sachkundenachweis entsorgen dürfen.

Welche Schutzkleidung wird für die Sanierung von Asbest verwendet?
Schutzausrüstungen werden nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG in drei unterschiedliche Kategorien unterteilt:
- Kategorie 1 – Schutz vor geringfügigen Risiken
- Kategorie 2 – Standardschutz vor mechanischen Risiken
- Kategorie 3 – Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden
Für Arbeiten mit Asbest dürfen ausschließlich Schutzanzüge der Kategorie 3 eingesetzt werden! Dies ist die einzige der drei Kategorien, bei der regelmäßige Stichprobenkontrollen der Schutzausrüstungen durchgeführt werden müssen.
Schutzanzüge der Kategorie 3
Schutzanzüge der Kategorie 3 werden in verschiedene Typen unterteilt, wobei ein einzelner Schutzanzug mehrere Typen besitzen kann. Für den Umgang mit Asbest sind die folgenden Typen bzw. „Asbest-Anzüge“ relevant:
- Typ 4 (spritzdicht)
- Typ 5 (staubdicht, partikeldicht)
- Typ 6 (begrenzt sprühdicht)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 schreiben für den Umgang mit Asbest Schutzanzüge der Kategorie 3 - Typ 5 + 6 vor. Bei Sprühnebel und Feuchtigkeit müssen Schutzanzüge der Kategorie 3 - Typ 4 + 5 + 6 eingesetzt werden. Sofern möglich, sollten Einweganzüge eingesetzt werden. Diese müssen nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß entsorgt werden.
Diese Regeln für Schutzkleidung gelten für sämtliche Arbeiten, bei denen die Arbeitskleidung in Kontakt mit asbesthaltigem Material kommen kann. Die Schutzanzüge müssen auch getragen werden, wenn kein direkter Kontakt mit Asbest besteht, jedoch die Konzentration von Asbestfasern in der Luft über 10.000 Fasern/m³ liegen kann.

Ausreichender Schutz – welche Maske bei Asbest?
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 schreiben je nach der Anzahl der Asbestfasern in der Luft verschiedene Mindestanforderungen an den Atemschutz bzw. die „Asbest-Schutzmaske“ vor:
Asbestfasern/m³ in der Luft | Mindestanforderung an Atemschutz |
---|---|
ab 10.000 | Halbmasken mit P2-Filter Maske mit Gebläse und TM1P-Filter FFP2-Maske (Tätigkeiten unter 2h) |
ab 100.000 | Halbmasken mit P3-Filter Maske mit Gebläse und TM2P-Filter FFP3-Maske (Tätigkeiten unter 2h) |
ab 300.000 | Vollmaske mit Gebläse und TM3P-Filter |
ab 4.000.000 | Isoliergeräte |
10.000 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft ist die aktuelle Akzeptanzkonzentration, unter welcher nach dem Bundesumweltamt Baden-Württemberg für Beschäftigte nur ein geringes Risiko besteht. Bei Werten über 10.000 Fasern pro Kubikmeter ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Ab 10.000 Asbestfasern/m³
FFP2-Masken dürfen bei Belastungen mit Asbest nur für kurze Tätigkeiten von unter 2 Stunden eingesetzt werden, wenn sich die Konzentration von Asbestfasern in der Luft unter 100.000/m³ befindet. Für längere Tätigkeiten müssen Halbmasken mit P2-Filter oder Masken mit Gebläse und TM1P-Filter eingesetzt werden.

Ab 100.000 Asbestfasern/m³
Eine FFP3-Maske ist für Asbest nur bei Arbeiten von unter zwei Stunden zulässig, wenn die Faserkonzentration unter 300.000/m³ liegt. Für alle weiteren Tätigkeiten müssen Halbmasken mit P3-Filter oder Masken mit Gebläse und TM2P-Filter eingesetzt werden.

Ab 300.000 Asbestfasern/m³
Ab dieser Anzahl von Fasern müssen Vollmasken mit Gebläse und TM3P-Filter eingesetzt werden. Durch Druckluft wird die Außenluft durch den TM3P Partikelfilter geleitet, wodurch eine hohe Filterleistung ohne Atemwiderstand möglich ist.

Ab 4.000.000 Asbestfasern/m³
Bei einem Isoliergerät (umgebungsunabhängiges Atemschutzgerät) wird die Atemluft nicht von außen zugeführt, sondern über eine Druckluftflasche bereitgestellt. Ab einer Konzentration von über 4.000.000 Fasern/m³ ist dieser Atemschutz Pflicht. Isoliergeräte werden nur in seltenen Fällen eingesetzt, wenn etwa Spritzasbest von einem Fachbetrieb trocken entfernt werden muss.


Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519
Der Umgang mit Asbest erfordert nicht nur Kenntnis über den korrekten Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung, sondern viele weitere Kenntnisse zu hygienischen Maßnahmen. Diese sind notwendig, damit Asbeststaub am Ort der Baustelle isoliert bleibt und der Bauabfall sicher entsorgt werden kann. In den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 sind die Vorschriften für Asbest-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten zusammengefasst. Hier finden Sie unter anderem Informationen zu:
- Emissionsarmen Verfahren
- Asbestprodukten
- Zulassungen
- Anzeigen an Behörden
- Gefährdungsbeurteilung
- und vielen weiteren sicherheitstechnischen Maßnahmen
👉Auf dieser Karte finden Sie zudem Informationen und Bilder von asbesthaltigen Materialien.

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Haftungsausschluss
Alle Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig von uns aus den genannten Quellen zusammengetragen. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen können wir nicht garantieren. Der Umgang mit Asbest bzw. asbesthaltigen Materialien birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für die ausführenden Personen sowie Personen im Umfeld der ausgeführten Arbeiten. Entsprechende Sachkunde und Schutzausrüstung sind daher dringend erforderlich!
1Vgl.: Umweltbundesamt: Asbest. 2024.