Asbestsanierung: Hintergrundinfos, Fachbetriebe finden, Kosten
Wer ein älteres Haus oder eine ältere Wohnung besitzt oder renovieren möchte, kann mit einem ernstzunehmenden Problem konfrontiert sein: Asbest. Von diesem in der Vergangenheit weit verbreiteten Baustoff können vor allem bei unsachgemäßer Handhabung wie einer mechanischen Bearbeitung erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, warum eine Asbestsanierung wichtig sein kann, wann diese sogar vorgeschrieben ist und wer die Sanierungsarbeiten ausführen darf. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Suche und Auswahl geeigneter Fachbetriebe und nennen Ihnen konkrete Kostenbeispiele für Asbest-Sanierungsarbeiten. (Stand November 2025).
Inhalt
Warum kann eine Asbestsanierung wichtig sein?
Asbest war jahrzehntelang ein beliebter Baustoff bzw. Bestandteil vieler Produkte wie Dach- und Fassadenplatten („Eternit”), Isolierungen, Klebstoffen und Brandschutzbeschichtungen (Spritzasbest). Asbest wurde unter anderem wegen seiner hohen Hitze- und Witterungsbeständigkeit, der isolierenden Wirkungen sowie seiner guten chemischen Beständigkeit geschätzt. Außerdem war bzw. ist die Mineralfaser billig und lässt sich gut mit anderen Baustoffen wie Zement mischen.1
Im Laufe der jahrzehntelangen Asbestverwendung setzte sich allerdings immer mehr die Erkenntnis durch, dass die feinen, nadelartigen Asbestfasern beim Einatmen tief in die Lunge gelangen und dort schwerwiegende Erkrankungen auslösen können.
Zu diesen gehören unter anderem:2
- Asbestose ist eine chronische Lungenerkrankung mit einer Vernarbung des Lungengewebes, verursacht durch eine über lange Zeiträume bestehende Asbestexposition (in der Regel beruflich).
- Ein Mesotheliom ist ein bösartiger Tumor des Rippen- oder Bauchfells.
- Lungen- oder Kehlkopfkrebs, insbesondere, wenn zusätzlich geraucht wurde.
Da diese Krankheiten häufig erst nach Jahrzehnten auftreten (Latenzzeit 10 bis 60 Jahre), ist es oft schwierig, Asbest als Ursache zu identifizieren.3
Weitere Informationen zu den Gesundheitsrisiken von Asbest erhalten Sie hier: „Wie gefährlich ist Asbest? Symptome, Risiken und Behandlung“.
Von welchem Asbest gehen besondere Gefahren aus?
Nicht von jedem Asbest bzw. allen asbesthaltigen Produkten gehen erhöhte Gesundheitsgefahren aus. Wichtig ist hier unter anderem die Unterscheidung in fest gebundenen und schwach gebundenen Asbest:
- Fest gebundener Asbest kommt zum Beispiel in Asbestzementplatten („Eternit”) für Dächer und Fassaden vor. Auch in anderen Asbestzementprodukten wie Rohren und Blumenkästen ist Asbest normalerweise fest gebunden.1
- Schwach gebundener Asbest liegt unter anderem in Spritzasbest vor. Einige asbesthaltige Dämmstoffe, Leichtbauplatten und Leichtmörtelputz können ebenfalls schwach gebundenen Asbest enthalten. Dies gilt ebenso für bestimmte Bodenbeläge, Isolationsmaterialien an alten Heizkesseln, Nachtspeicheröfen und Heizkörpernischen. Hier besteht ein deutlich erhöhtes Gesundheitsrisiko, weil zum Beispiel bereits geringe Erschütterungen, Berührungen oder Luftbewegungen Asbestfasern freisetzen können.4
Wichtig zu wissen: Eine erhöhte Faserfreisetzung droht jedoch auch bei prinzipiell fest gebundenem Asbest, wenn entsprechende Materialien oder Bauteile stark verwittert sind oder mechanisch bearbeitet werden (z. B. bohren, sägen, schleifen, Abbruch- und Sanierungsarbeiten).1
Wie Sie Asbest erkennen können, erfahren Sie hier: „Was ist Asbest? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Asbest erkennen!
Wann ist eine Asbestsanierung vorgeschrieben?
Das Vorhandensein von Asbest in oder an einem Gebäude führt nicht automatisch zu einem generellen Sanierungsgebot. Entscheidend ist vielmehr der Zustand des Asbestprodukts und das Risiko einer Faserausbreitung.1
Eine Asbestsanierung ist insbesondere erforderlich, wenn:1, 5
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asbesthaltige Bauteile beschädigt, brüchig oder stark verwittert sind (z. B. alte Dach- und Fassadenplatten, Dachpappen).
-
bei geplanten Renovierungs-, Instandhaltungs- oder Abbrucharbeiten die Gefahr einer Faserfreisetzung aus asbesthaltigen Materialien besteht.
-
beim Vorhandensein von schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest mit einem generell erhöhten Risiko der Faserfreisetzung
Wichtig zu wissen: Seit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum 5. Dezember 2024 wurden die Anforderungen beim „Bauen im Bestand” verschärft: Bau- und Sanierungsunternehmen müssen vor Beginn der Arbeiten prüfen, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sein könnten. Dies gilt insbesondere für Gebäude, die vor dem Asbestverbot im Oktober 1993 errichtet wurden. Für Eigentümer besteht zwar kein genereller Prüfzwang; doch als Auftraggeber müssen sie dem ausführenden Unternehmen alle bekannten Informationen über Baujahr und mögliche Schadstoffbelastung mitteilen (Mitwirkungspflicht).5
Unser Ratgeber „Muss Asbest im Haus entfernt werden? Vorschriften, Handlungsempfehlungen, Pflichten” hält zu obiger Thematik viele weitere vertiefende Informationen bereit.
Wer darf eine Asbestsanierung durchführen?
Arbeiten mit Asbest unterliegen strengen Vorschriften und Regulierungen:6, 7
-
Nur Unternehmen mit entsprechender Sach- bzw. Fachkunde dürfen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen. Die relevanten Vorschriften finden sich in den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe,Asbest- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten,TRGS 519”.
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Die ausführenden Beschäftigten müssen mindestens über den Nachweis „Grundkenntnisse Asbest“ verfügen. Für Arbeiten mit besonders hoher Gefährdung (z. B. mit schwach gebundenem Asbest) benötigt der ausführende Betrieb außerdem eine behördliche Zulassung für die entsprechenden Arbeiten.
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Vor Beginn der Arbeiten müssen Betriebe eine Anmeldung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vornehmen und eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
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Eine Asbestsanierung durch Hausbesitzer oder Heimwerker ist verboten.
Wo und wie findet man Fachbetriebe, die für Asbestsanierungen zugelassen sind?
Wenn Sie einen Fachbetrieb für die Asbestsanierung suchen, können die folgenden Tipps hilfreich sein:
Wenn Sie einen geeigneten Fachbetrieb für die Asbestsanierung suchen, können Sie dies am einfachsten direkt über unser Anfrageformular tun. Sobald Sie das untenstehende Formular ausgefüllt haben, vermitteln wir Ihnen einen geprüften Partner‑Sanierungsbetrieb in Ihrer Nähe, der für Asbestsanierungen nach den geltenden Vorschriften (z. B. TRGS 519) zugelassen ist.
Alternativ kontaktieren Sie Ihre zuständige Handwerkskammer oder das Gewerbeaufsichtsamt. Dort können Sie erfragen, welche Betriebe in Ihrer Region eine Zulassung nach TRGS 519 für Asbestsanierungen haben.8
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Teilweise können ebenso Handwerker wie Dachdecker, Maurer oder Heizungsbauer qualifizierte Betriebe für die Asbestsanierung vermitteln.
Kontaktformular
Sie haben einen Verdacht auf Asbest? Lassen Sie sich kostenlos beraten! Senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir vermitteln Ihnen eine zertifizierte Fachfirma für eine sichere und effiziente Asbestsanierung – vom ersten Kontakt bis zur erfolgreichen Nachbetreuung.
Worauf sollte man bei der Auswahl eines Fachbetriebes zur Asbestsanierung achten?
Wenn Sie ein Unternehmen mit einer Asbestsanierung beauftragen wollen, sollten Sie unter anderem auf folgende Kriterien achten:7, 9
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Liegt ein gültiger Sachkundenachweis nach TRGS 519 vor?
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Soll vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
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Bietet das Sanierungsunternehmen eine ausführliche Beratung und eine Vor-Ort-Besichtigung an?
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Wird eine transparente Kostenaufstellung inklusive Anfahrt, Asbestentsorgung, Kosten der Probenahme etc. angeboten?
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Ist die Firma behördlich zugelassen, falls hochgefährliche (schwach gebundene) Asbestprodukte oder stark belastete Materialien bearbeitet werden sollen?
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Soll der Sanierungsauftragoffiziell angemeldet werden (bei Behörden und ggf. Berufsgenossenschaft)?
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Soll bei der Sanierung ein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 angewendet werden, um die Freisetzung von Asbestfasern zu minimieren?
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Ist eine fachgerechte Asbestentsorgung gewährleistet? Kann dafür ein Nachweis erstellt werden?
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Wird nach Abschluss der Arbeiten eine Freigabemessung der Raumluft durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen Asbestfasern mehr in der Luft sind?
Welche Kosten entstehen etwa für Asbestsanierungen?
Die Kosten für eine Asbestsanierung variieren je nach Arbeitsaufwand, Art des Asbests, Anfahrtsweg, Entsorgungskosten etc. oft sehr stark. Nachfolgend nennen wir Ihnen jedoch einige Kostenbeispiele für eine grobe Orientierung:10
| Sanierungsprojekt | Orientierungspreise (relativ hoher Sicherheits-, Arbeits- und Entsorgungsaufwand vorausgesetzt) |
|---|---|
| kleines Dach (z. B. Garage, Anbau), ca. 50 m² | bei Sanierungskosten von ca. 45 – 60 €/m² → ca. 2.250 – 3.000 € |
| Dach Einfamilienhaus, ca. 130 m² | bei Sanierungskosten von ca. 35 – 55 €/m² → ca. 4.550 – 7.150 € |
| Fassadenplatten | ca. 30 – 55 €/m² |
| Vinyl-Asbest-Böden | ca. 55 – 100 €/m² |
| Spritzasbest, ca. 20 m² | ca. 3.200 € |
| Asbestzementrohre | ca. 180 – 300 € pro laufendem Meter |
| Innenraum/Wohnung (ca. 100 m²): Bodenbeläge, Asbestputz etc. | ca. 5.500 – 6.000 € für komplette Sanierung |
Wichtig zu wissen: In einigen Fällen können zu den obigen Preisen Extrakosten berechnet werden: Miete für Gerüste (z. B. Fassadensanierung), speziell nötige Verpackungen des Abbruchmaterials, besonders hohe Entsorgungskosten etc. Natürlich gehören auch Kosten wie die Neueindeckung eines Daches oder die Neugestaltung von Fassaden mit asbestfreien Materialien indirekt zu den Kosten einer Asbestsanierung.
Was Sie bei der Entsorgung von Asbest beachten sollten und welche Kosten dabei entstehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Entsorgen von Asbest: Das sind die Gefahren, Regeln und Kosten!”
Ist eine Asbestsanierung überhaupt nötig? Sichere Erkennung von Asbest mit Asbesttest!
Asbesthaltige Baustoffe und Produkte können rein optisch nicht sicher erkannt werden. Prägestempel, Kennzeichnungen und Produktionsdaten, die einen Hinweis auf asbesthaltige bzw. asbestfreie Produkte liefern könnten, sind oft auch nicht vorhanden. Mit den nachfolgend gelisteten Asbesttests kann Asbest in unterschiedlichen Materialien allerdings sicher identifiziert oder ausgeschlossen werden. So haben Sie vor einer aufwendigen und kostspieligen Asbestsanierung Gewissheit, ob diese überhaupt nötig ist.
Die Probenentnahme für die Asbesttests können Sie mit Hilfe der beiliegenden Anleitung und unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen einfach selbst vornehmen. Anschließend senden Sie die Materialprobe per Post an unser spezialisiertes Partnerlabor. Nach kurzer Zeit steht das Testergebnis für Sie über Ihren persönlichen Bereich des Online-Portals MyChecknatura zum Abruf bereit.
Bitte beachten: Bei unseren Asbesttests handelt es sich um Selbsttests, die zum Beispiel bei Rechtsstreitigkeiten nicht uneingeschränkt als „Beweismittel“ verwendbar sind. Grund hierfür ist nicht zuletzt die fehlende Probenahme durch eine unabhängige Fachperson. Unsere Analytik richtet sich nach wissenschaftlichen Standards, auf die Sie sich verlassen können. So empfehlen wir selbst bei drohenden Rechtsstreitigkeiten, zuerst eine unserer Laboranalysen durchzuführen, um Klarheit über das Vorhandensein von Asbest zu erlangen. Hiernach helfen wir Ihnen gerne mit einer geschulten Probenehmerin oder einem Probenehmer weiter. Kontaktieren Sie uns.
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Asbestsanierung FAQs
Muss ich mein altes Eternit-Dach sanieren, auch wenn es intakt ist?
Nein, ein Dach mit intakten, nicht stark verwitterten Platten aus Asbestzement („Eternit”) muss in der Regel nicht ausgetauscht oder saniert werden. Eine Teilsanierung oder ein kompletter Austausch können dagegen wegen der erhöhten Faserfreisetzung nötig werden, wenn die Platten beschädigt, spröde oder stark verwittert sind. Dies gilt ebenso bei geplanten Umbau- oder Abrissarbeiten.
Kann ich eine Asbestsanierung selbst vornehmen, um Kosten zu sparen?
Nein, wegen der hohen Gesundheitsrisiken dürfen nur Fachbetriebe mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 Asbestsanierungen durchführen.
Gibt es eine staatliche Förderung oder steuerliche Absetzmöglichkeiten für eine Asbestsanierung?
Eine bundesweit einheitliche Förderung speziell für Asbestsanierungen existiert nicht. Es ist jedoch mitunter möglich, für eine Asbestsanierung in Kombination mit einer energetischen Sanierung eine Förderung zu erhalten (z. B. über KfW). Häufig können die Kosten einer Asbestsanierung jedoch zumindest teilweise als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Dazu muss allerdings vor Beginn der Sanierung eine Asbestbelastung durch einen Gutachter/Sachverständigen bestätigt worden sein.11
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1Vgl.: Umweltbundesamt: Asbest. 2024
2Vgl.: Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum: Asbest: Krebsrisiko noch auf lange Zeit? 2023.
3Vgl.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Merkblatt zu BK-Nr. 4105, Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards. 1994.
4Vgl.: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Wo kann Asbest enthalten sein? 2025.
5Vgl.: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Neue Gefahrstoffverordnung 2024. 2025.
6Vgl.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Technische Regeln für Gefahrstoffe, Asbest- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, TRGS 519. 2025.
7Vgl.: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Asbest in Bestandsbauten: So müssen Unternehmen vorgehen. 2025.
8Vgl.: Verbraucherzentrale: Asbest: gefährlich und immer noch aktuell. 2025.
9Vgl.: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Asbest beim Bauen im Bestand. 2025.
10Eigene Auswertung von Preisen verschiedener Sanierungsunternehmen.
11Vgl.: Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme: Asbestsanierung: Welche Kosten auf Sie zukommen. 2025.