Bis wann wurde Asbest verbaut? Daten Verbote & Produktionseinstellungen, Sanierungspflichten
Asbest bzw. asbesthaltige Produkte wie Faserzementplatten („Eternit“) und Spritzasbest waren für lange Zeit beliebte Bau- und Isoliermaterialien. Dies lag unter anderem an der Widerstandsfähigkeit von Asbest gegen Hitze, chemische und witterungsbedingte Einflüsse. Doch mit zunehmendem Wissen über die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften geriet Asbest immer mehr in den Fokus regulatorischer Maßnahmen. Wann führten diese zu Verboten einzelner Asbestprodukte bzw. wann endete deren Produktion? Wann erfolgten komplette Verbote von Asbest in Deutschland und Europa? Gibt es konkrete Fristen für die Sanierung von zum Beispiel Eternit-Dächern? Die Antworten liefert Ihnen unser nachfolgender Praxis-Ratgeber. (Stand Juli 2025).
Inhalt

Was ist Asbest? Warum ist dieser so gefährlich?
Asbest bezeichnet eine Gruppe silikatischer Minerale, die durch ihre faserige Struktur charakterisiert sind. Die einzelnen Fasern können extrem fein sein – mit Durchmessern von teils nur 2 Mikrometern, also einem Zweitausendstel Millimeter. Zu den natürlich vorkommenden Asbestarten gehören unter anderem Chrysotil (Weißasbest), Amosit, Krokydolith, Tremolit, Aktinolith und Anthophyllit.1
Eine Gesundheitsgefahr geht von Asbest fasern aus, wenn diese eingeatmet werden. Die lungen- und gewebegängigen Fasern neigen dazu, der Länge nach aufzuspalten und sind im menschlichen Körper sehr beständig. Durch Asbestfasern können in der Lunge und angrenzenden Geweben chronische Reizungen und Entzündungen entstehen, welche das Risiko für verschiedenste Krebserkrankungen erhöhen. Diese treten oft erst nach einer Latenzzeit von 10 bis 60 Jahren auf. Weiterhin kann eine über längere Zeiträume bestehende starke Asbestexposition zu Asbestose (Vernarbung des Lungengewebes) führen.2
Weitere Informationen zu den Gesundheitsrisiken von Asbest erhalten Sie hier: „Wie gefährlich ist Asbest? Symptome, Risiken und Behandlung“.

Wo wurde Asbest hauptsächlich verbaut?
Asbest findet sich in zahlreichen Gebäuden, Industrieanlagen und Produkten, die ca. zwischen den 1930er- und frühen 1990er-Jahren errichtet bzw. produziert wurden. Zwischen 1950 und 1985 wurden in Deutschland ca. 4,4 Millionen Tonnen Asbest in mehr als 3.000 verschiedenen Produkten verbaut. Zu den typischen Asbestprodukten und deren „Einsatzgebieten“ zählten unter anderem:3
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Fassaden- und Dachelemente aus Faserzement wie Eternitplatten
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Rohrummantelungen und Heizungsisolierungen
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Hitze- und Brandschutz (Spritzasbest)
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Bodenbeläge (z. B. Cushion-Vinyl)
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Klebstoffe
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Spachtelmassen in Wand- und Deckenkonstruktionen
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Nachtspeicherheizungen und Dichtungen

Ab wann wurde Asbest verbaut? Historische Kurzübersicht
Die Nutzung von Asbest begann bereits in der Antike. Hier einige wichtige Daten zur „Asbest-Geschichte“:4
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ca. 300 v. Chr.: Ein Docht aus Asbest wird nach einer schriftlichen Überlieferung für die Ewige Flamme der Akropolis verwendet. Aus dieser Zeit sind ebenfalls berichte über Leichentücher und Tischtücher aus Asbest bekannt, welche durch Feuer gereinigt bzw. desinfiziert werden konnten.
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ab 1820: Produktion feuerfester Asbest-Kleidung für die Feuerwehr sowie hitzebeständiger Wärmedämmungen auf Asbestbasis für Dampfmaschinen.
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1870: Bau des ersten deutschen Asbestwerkes in Frankfurt am Main zur Verarbeitung importierter Asbestrohstoffe.
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1900: Erteilung eines Patents für die Herstellung von Eternit. Anerkennung von Asbestose als Berufskrankheit.
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1929: Deutsche Asbestzement AG wird gegründet.
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1939: Beginn der Verwendung von Spritzasbest als Brandschutz für tragende Bauteile.
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1943: Anerkennung von Lungenkrebs als asbestbedingte Berufskrankheit.
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1965: Mit 170.000 Tonnen wird in Deutschland der Höhepunkt des Asbestimports erreicht.
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1970: Einstufung von Asbest in Deutschland als „krebserzeugend“.
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2019: Weiterer Abbau und Verkauf von Asbest in zum Beispiel China, Russland und Indien.

Seit wann ist Asbest verboten? Wichtige Daten
Das Verbot von Asbest, asbesthaltigen Produkten bzw. deren Produktionseinstellung vollzog sich in Deutschland und Europa schrittweise:4, 5, 6
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1969: Verbot von Spritzasbest in der DDR
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1979: Verbot von Spritzasbest in Westdeutschland
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1982: Verbot von einigen Asbestprodukten mit schwach gebundenem Asbest (z. B. asbesthaltige Bodenbeläge)
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1982: Bearbeitung von Asbest mit Winkelschleifern („Flex“) wird verboten.
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1983:Beginn der Umstellung auf asbestfreie Produkte bei der Eternit GmbH.
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1984: Verbot schwach gebundener Asbestprodukte in Nachtspeicheröfen und im Baubereich
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1990: Generelles Verbot für Herstellung und Verwendung von Asbest in Österreich und der Schweiz.
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Ende 1990: Abschluss der Umstellung auf asbestfreie Produkte bei der Eternit bzw. Etex Germany Exteriors GmbH (Nachfolge-GmbH).
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1992: Verwendungsverbot für Asbestzementplatten im Hochbau.
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31.10.1993: Generelles Verbot für Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland (nur sehr wenige Ausnahmen).
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2005: Asbestverbot in der gesamten EU.
Weitere allgemeine Informationen zu Asbest und Hinweise zu dessen Erkennung erhalten Sie in unserem Ratgeber „Was ist Asbest? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Asbest erkennen!“.

Entfernung oder Sanierung von Asbest – gibt es konkrete Fristen?
Konkrete Fristen für die Entfernung bzw. Sanierung bestimmter Arten von Asbest oder bestimmter asbesthaltiger Produkte und Baustoffe gibt es nach unseren Recherchen nicht. Nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes sollten Produkte mit fest gebundenem Asbest sogar gar nicht ohne Grund ausgebaut werden. Dies liegt unter anderem daran, dass bei Ausbau- und Sanierungsarbeiten verstärkt Asbestfasern freigesetzt werden können. Sind allerdings asbesthaltige Baustoffe oder Produkte mit fest gebundenem Asbest stark verwittert oder beschädigt, müssen diese entfernt werden. Dies gilt ebenso für asbesthaltige Bodenbeläge. Für schwach gebundenen Asbest (z. B. Spritzasbest) besteht dagegen eine Sanierungspflicht, wenn von diesem Gesundheitsgefahren ausgehen.3
Die Arbeitsschutz- und Entsorgungsvorschriften für die Entfernung von Asbest sind sehr komplex. So dürfen entsprechende Arbeiten nur von Firmen durchgeführt werden, die nachweislich über eine entsprechende Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 verfügen.3
In unserem Ratgeber „Asbestsanierung – Ihre Sicherheit in erfahren Händen“ liefern wir Ihnen vertiefende Informationen zur Asbestsanierung. Außerdem können Sie dort über ein Kontaktformular unseren Vermittlungsservice für Fachfirmen zur Asbestsanierung in Anspruch nehmen.
Wie Sie Asbest korrekt entsorgen und welche Kosten dabei entstehen, erfahren Sie hier: „Asbest entsorgen: Das sind die Gefahren, Regeln und Kosten!“.

Schon gewusst?
Wegen seiner isolierenden und wärmedämmenden Eigenschaften sowie der guten Hitzebeständigkeit wurde Asbest außer in Nachtspeicheröfen auch in vielen weiteren Elektrogeräten verbaut. Dazu zählen beispielsweise Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Backöfen, Heizstrahler sowie Haartrockner und Toaster.7 Neben Problemen und Risiken beim Recycling können von asbesthaltigen Elektrogeräten ebenso Gesundheitsgefahren ausgehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn entsprechende Geräte beschädigt sind oder unsachgemäß zerlegt werden.
Unser Ratgeber „Asbest in Elektrogeräten“ bietet zu der Thematik viele weitere Informationen.

Ist in Ihrer Wohnung Asbest verbaut? Sicherheit mit Asbesttest erhalten!
Aufgrund der sehr großen Vielfalt an Asbestprodukten und Baumaterialien ist es rein optisch in der Regel nicht möglich, Asbest sicher zu erkennen. Oft ist auch das Produktionsdatum von möglicherweise asbesthaltigen Produkten nicht bekannt oder es fehlen Prägestempel, die auf Asbest hinweisen (z. B. „DIN 274“). Daher ist ein sicherer Ausschluss bzw. ein sicherer Nachweis von Asbest oft nur durch eine Laboruntersuchung möglich. Deshalb bieten wir verschiedenste Asbesttests für unterschiedlichste Materialien an:
Die Probenentnahme für die Asbesttests können Sie mit Hilfe der beiliegenden Anleitung und unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen selbst vornehmen. Anschließend senden Sie die Probe einfach per Post ein. Die Analysen erfolgen in einem spezialisierten Labor. Nach kurzer Zeit werden Ihnen die Analyseergebnisse verständlich aufbereitet im Online-Portal MyChecknatura zur Verfügung gestellt.

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Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
1Vgl.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Identifizierung von Asbestfasern in Stäuben, Pulvern und Pudern mineralischer Rohstoffe. 2000.
2Vgl.: Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum: Asbest: Krebsrisiko noch auf lange Zeit? 2023.
3Vgl.: Umweltbundesamt: Asbest. 2024.
4Vgl.: Universität Konstanz: Was Sie schon immer über Asbest wissen wollten. 2025.
5Vgl.: Bayerisches Landesamt für Umwelt: Asbest. 2020.
6Vgl.: Etex Germany Exteriors GmbH: FAQ, Seit wann sind die Eternit Wellplatten asbestfrei? 2025.
7Vgl.: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Untersuchung der Abag-itm GmbH: Umweltrelevanz von asbesthaltigen Geräten in Abfällen aus elektro- und elektronischen Altgeräten. 2006.