Affiliate AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnehmer:innen an unserem Affiliateprogramm
§ 1 Begriffsbestimmungen und Vertragsgegenstand
(1) „Anbieter“ ist die Reblu GmbH, handelnd unter der Marke „Checknatura“.
(2) „Affiliate“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die sich zum Affiliate-Programm anmeldet und vom Anbieter zur Teilnahme zugelassen wird.
(3) „Affiliate-Programm“ ist das vom Anbieter betriebene Partnerprogramm, in dessen Rahmen der Affiliate über individuelle Links oder Rabattcodes Kunden an den Anbieter vermittelt und hierfür eine Provision erhält.
(4) Diese Affiliate-AGB regeln ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Affiliate im Rahmen des Affiliate-Programms.
(5) Der Affiliate handelt selbständig und in eigenem Namen. Er ist nicht berechtigt, den Anbieter rechtsgeschäftlich zu vertreten, Erklärungen im Namen des Anbieters abzugeben, Zahlungen entgegenzunehmen, Verträge abzuschließen oder Zusagen gegenüber Endkunden zu machen. Durch die Teilnahme am Affiliate-Programm entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts-, Handelsvertreter-, Makler-, Franchise- oder sonstiges Vertretungsverhältnis.
§ 2 Geltungsbereich und Verhältnis zu den allgemeinen AGB
(1) Für Verträge zwischen Anbieter und Endkunden gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Für die Teilnahme am Affiliate-Programm gelten ausschließlich diese Affiliate-AGB. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Affiliates finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Soweit Rechtsbeziehungen im Rahmen des Affiliate-Programms betroffen sind, gehen diese Affiliate-AGB den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters vor.
§ 3 Anmeldung, Vertragsschluss und Kontopflege
(1) Die Teilnahme am Affiliate-Programm setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung über das vom Anbieter bereitgestellte Online-Formular oder eine vom Anbieter angebotene sonstige Registrierungsstrecke voraus.
(2) Mit vollständigem Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars gibt der Affiliate ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme am Affiliate-Programm ab.
(3) Ein Anspruch auf Zulassung zum Affiliate-Programm besteht nicht. Der Anbieter entscheidet frei über Annahme oder Ablehnung der Anmeldung.
(4) Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Zulassung des Affiliates durch den Anbieter zustande, z.B. durch Freischaltung des Affiliate-Kontos oder Bestätigungs-E-Mail.
(5) Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit zutreffenden und vollständigen Registrierungsdaten.
(6) Der Affiliate ist verpflichtet, sämtliche bei der Anmeldung und während der Vertragslaufzeit angegebenen Daten, insbesondere Kontakt-, Rechnungs-, Bank- und Steuerdaten, vollständig, richtig und aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich im Dashboard zu aktualisieren oder dem Anbieter in Textform mitzuteilen.
(7) Die Einschaltung von Sub-Affiliates oder Unterpartnern ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
§ 4 Nutzung von Affiliate-Link, Rabattcode und Werbemitteln
(1) Nach Zulassung stellt der Anbieter dem Affiliate einen oder mehrere individuelle Affiliate-Links und / oder Rabattcodes sowie gegebenenfalls Werbemittel zur Verfügung.
(2) Der Affiliate darf diese Links, Codes und Werbemittel ausschließlich in den von ihm angegebenen eigenen Kanälen (z.B. eigene Website, Social-Media-Profile, Newsletter, eigene Print-Werbemittel) und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nutzen.
(3) Die Weitergabe der Links oder Rabattcodes an Dritte zur eigenständigen Nutzung, die Veröffentlichung in Gutschein-Portalen, Rabatt-Sammlungen, Deal-Seiten, Browser-Extensions, Cashback-Systemen oder sonstigen Gutschein- oder Vorteilsplattformen sowie die Nutzung in E-Mail-Spam oder vergleichbaren Formen massenhafter, ungezielter Ansprache ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(4) Rabattcodes sind als freiwillige, jederzeit widerrufliche und/oder zeitlich befristete Aktionsvorteile ausgestaltet. Der Anbieter ist berechtigt, Rabattcodes und die damit verbundenen Konditionen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, einzuschränken, auszusetzen oder vollständig zu deaktivieren. Ein Anspruch des Affiliates oder von Endkunden auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer, dauerhafte Aktivität, bestimmte Rabatt-Höhe oder fortlaufende Verwendbarkeit besteht nicht.
(5) Der Affiliate hat sicherzustellen, dass Links und Rabattcodes nicht automatisiert, irreführend oder in gesetzeswidriger Weise verbreitet werden. Unzulässig sind insbesondere Cookie-Dropping, Cookie-Stuffing, Forced Clicks, Fake Leads, Bots, automatisierter Traffic, incentivierter Traffic ohne Freigabe sowie sonstige Manipulationshandlungen.
(6) Die Nutzung von Marken, Logos, Produktbildern, Texten, Werbeaussagen und sonstigen Kennzeichen des Anbieters ist nur im Rahmen der vom Anbieter freigegebenen Werbemittel und ausschließlich zur Bewerbung des Angebots des Anbieters gestattet. Änderungen, Bearbeitungen oder entstellende Nutzungen sind unzulässig.
(7) Dem Affiliate ist es untersagt, Domains, Subdomains, Social-Media-Handles, Profile, Seiten, Anzeigen oder sonstige Werbeauftritte zu verwenden, die „Checknatura“, „Reblu“ oder verwechselbar ähnliche Bezeichnungen enthalten oder den Eindruck eines offiziellen Auftritts, offiziellen Shops, offiziellen Kundendienstes oder einer sonstigen autorisierten Vertretung erwecken.
(8) Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist es dem Affiliate untersagt, Suchmaschinenwerbung oder sonstige bezahlte Anzeigen auf Marken, Unternehmenskennzeichen, Produktnamen oder sonstige geschützte oder kennzeichnende Begriffe des Anbieters oder verwechselbar ähnliche Schreibweisen zu schalten oder hierauf bieten zu lassen (Brand Bidding).
§ 5 Pflichten des Affiliates, Kennzeichnung und zulässige Werbung
(1) Der Affiliate verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere UWG, DDG, TDDDG, Datenschutzrecht, Medienrecht sowie steuerliche Pflichten.
(2) Der Affiliate hat Beiträge, Links, Rabattcodes und sonstige Inhalte mit kommerziellem Bezug deutlich, unmittelbar und plattformgerecht als Werbung oder Anzeige zu kennzeichnen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder der kommerzielle Zweck sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Die Kennzeichnung muss vor oder spätestens bei Wahrnehmung des Affiliate-Links bzw. Rabattcodes erkennbar sein.
(3) Der Affiliate darf werbliche E-Mails, Newsletter, Direktnachrichten oder vergleichbare elektronische Kommunikation nur bei Vorliegen der jeweils erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere einer wirksamen Einwilligung, versenden.
(4) Der Affiliate hält eigene Impressums- und Datenschutzhinweise vor, soweit diese gesetzlich erforderlich sind, und erfüllt alle ihn treffenden Informationspflichten.
(5) Der Affiliate verpflichtet sich, keine irreführenden Aussagen über Produkte, Leistungen oder das Unternehmen des Anbieters zu machen und keine Zusagen zu geben, die über das hinausgehen, was der Anbieter selbst veröffentlicht oder schriftlich freigegeben hat.
(6) Der Affiliate darf keine medizinischen, diagnostischen, therapeutischen, gesundheitsbezogenen, umweltanalytischen oder sonstigen fachlichen Aussagen über Produkte oder Leistungen des Anbieters machen, die nicht ausdrücklich vom Anbieter freigegeben wurden.
(7) Der Affiliate darf nicht den Eindruck erwecken, selbst Anbieter der beworbenen Produkte oder Leistungen zu sein oder im Namen des Anbieters Support-, Beratungs-, Prüf- oder Laborleistungen zu erbringen.
§ 6 Tracking, Zuordnung, Dashboard und Provisionsvoraussetzungen
(1) Die Zuordnung von Bestellungen zu einem Affiliate erfolgt ausschließlich anhand der vom Anbieter eingesetzten Tracking- und Zuordnungsmechanismen, insbesondere über den Affiliate-Link und / oder einen dem Affiliate eindeutig zugeordneten Rabattcode. Maßgeblich sind allein die beim Anbieter technisch erfassten Daten.
(2) Soweit die Zuordnung über cookie- oder vergleichbar einwilligungsabhängige Tracking-Technologien erfolgt, setzt die Zuordnung voraus, dass der jeweilige Endkunde in die Verwendung der hierfür eingesetzten Tracking-Technologien eingewilligt hat. Erfolgt keine Einwilligung oder wird diese widerrufen, kann eine Zuordnung technisch nicht oder nur eingeschränkt erfolgen; ein Provisionsanspruch besteht insoweit nicht.
(3) Bei Nutzung eines dem Affiliate eindeutig zugeordneten Rabattcodes kann eine Zuordnung auch ohne cookie-basiertes Tracking erfolgen, sofern die Bestellung technisch eindeutig diesem Rabattcode zugeordnet werden kann.
(4) Eine Zuordnung ist nur innerhalb der jeweils vom Anbieter technisch vorgesehenen Tracking-Dauer möglich. Endet die Tracking-Dauer oder wird die technische Zuordnung aus sonstigen Gründen nicht mehr erfasst, besteht kein Provisionsanspruch, es sei denn, die Bestellung wird einem gültigen, dem Affiliate eindeutig zugeordneten Rabattcode technisch korrekt zugeordnet.
(5) Folgekäufe, Nachbestellungen oder spätere weitere Bestellungen eines Endkunden sind nur dann provisionsfähig, wenn sie bei der jeweiligen Bestellung erneut wirksam über den Affiliate-Link oder einen dem Affiliate zugeordneten gültigen Rabattcode erfasst und technisch dem Affiliate zugeordnet werden. Eine einmalige Erstzuordnung begründet keinen Anspruch auf Provision für spätere Bestellungen ohne erneute Zuordnung.
(6) Bestellungen bestehender Kunden sind provisionsfähig, sofern sie bei der jeweiligen Bestellung ordnungsgemäß über den Affiliate-Link oder einen dem Affiliate zugeordneten gültigen Rabattcode erfasst und dem Affiliate technisch zugeordnet werden.
(7) Eigenbestellungen des Affiliates sowie Bestellungen von Familienangehörigen, Mitarbeitern oder verbundenen Unternehmen des Affiliates können provisionsfähig sein, sofern sie ordnungsgemäß erfasst werden und kein Missbrauch, keine Umgehung der Programmlogik und keine künstliche Provisionsgenerierung vorliegen. Der Anbieter ist berechtigt, solche Bestellungen gesondert zu prüfen und bei Missbrauch von der Provision auszuschließen.
(8) Telefonische, manuelle, nachträglich geänderte oder außerhalb der regulären Online-Bestellstrecke ausgelöste Bestellungen sind nur provisionsfähig, wenn eine eindeutige technische oder manuelle Zuordnung zum Affiliate nach den internen Prüfmaßstäben des Anbieters möglich ist. Korrekturen können in einer späteren Abrechnung berücksichtigt werden.
(9) Technische Ausfälle, Unterbrechungen, Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeiten des Trackings, des Dashboards oder sonstiger Systeme gehen, soweit gesetzlich zulässig, nicht zu Lasten des Anbieters. Kann eine Bestellung aufgrund technischer Umstände nicht eindeutig einem Affiliate zugeordnet werden, besteht kein Provisionsanspruch.
(10) Der Affiliate erhält Zugang zu einem Dashboard. Die im Dashboard angezeigten Daten, Transaktionen, Statusangaben, Bestellsummen, Provisionsstände und Abrechnungsinformationen dienen der Information und Kontrolle und sind bis zur endgültigen Freigabe durch den Anbieter vorläufig und unverbindlich.
(11) Der Affiliate ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Dashboard geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, ein ausreichend sicheres Passwort zu verwenden und dieses regelmäßig sowie bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern. Der Affiliate haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Affiliate-Konto erfolgen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat oder die erforderliche Sorgfalt bei der Sicherung seiner Zugangsdaten nicht eingehalten hat.
(12) Der Affiliate darf die ihm im Dashboard zugänglichen Informationen ausschließlich zur Prüfung seiner Provisionsabrechnung und zur Verwaltung seiner Teilnahme am Affiliate-Programm nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Nutzung zu eigenen Vertriebs-, Analyse- oder Marketingzwecken sowie eine Kontaktaufnahme mit Endkunden auf Grundlage dieser Informationen sind untersagt.
(13) Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Funktionsweise oder Fehlerfreiheit des Dashboards besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, das Dashboard technisch anzupassen, vorübergehend einzuschränken oder ganz einzustellen, soweit dies aus technischen, sicherheitsbezogenen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
§ 7 Provision, Bemessungsgrundlage, Abrechnung und Auszahlung
(1) Ein Provisionsanspruch entsteht nur für qualifizierte Bestellungen. Qualifizierte Bestellungen sind vollständig bezahlte, nicht widerrufene, nicht stornierte und nicht rückabgewickelte Bestellungen, die nach Maßgabe des § 6 wirksam einem Affiliate zugeordnet wurden.
(2) Sofern nicht abweichend ausdrücklich mitgeteilt, berechnet sich die Provision auf Grundlage der Brutto-Bestellsumme (inkl. Umsatzsteuer sowie unter Berücksichtigung gewährter Rabatte und Gutscheine), jedoch ohne Versandkosten.
(3) Der Anbieter kann Provisionssätze, Rabattbedingungen, Mindestbeträge, Abrechnungsintervalle und sonstige Programmkonditionen mit Wirkung für zukünftige Bestellungen jederzeit ändern. Bereits wirksam zugeordnete qualifizierte Bestellungen bleiben hiervon unberührt.
(4) Die Provision wird erst nach Ablauf anwendbarer Widerrufs-, Rückgabe- und Prüfungsfristen sowie nach finaler Freigabe durch den Anbieter abrechnungs- und auszahlungsfähig.
(5) Abrechnungen erfolgen nach den im Dashboard ausgewiesenen oder dem Affiliate mitgeteilten Modalitäten. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Affiliate die hierfür erforderlichen vollständigen und zutreffenden Abrechnungs-, Steuer- und Zahlungsdaten hinterlegt hat.
(6) Soweit ein Mindestbetrag für Auszahlungen vorgesehen ist, erfolgt eine Auszahlung erst nach Erreichen dieses Mindestbetrags. Bei Beendigung des Vertrags kann der Anbieter Restguthaben unterhalb des Mindestbetrags mit der nächsten ordentlichen Auszahlung zusammenfassen oder nach eigener Wahl auch ohne Erreichen des Mindestbetrags abrechnen.
(7) Eine Bestellung wird technisch frühestens 40 Tage nach dem Bestelldatum abrechnungsfähig, damit etwaige Stornierungen, Widerrufe und unbeglichene Rechnungen zuvor berücksichtigt werden können. Ab ordnungsgemäßer Beantragung der Abrechnung durch den Affiliate erfolgt die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen, sofern keine Prüfung, Sperre oder sonstige Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.
(8) Der Affiliate ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung seiner Provisionen selbst verantwortlich und stellt dem Anbieter alle für Abrechnung und Auszahlung erforderlichen steuerlichen Angaben vollständig und zutreffend zur Verfügung. Sofern der Affiliate Kleinunternehmer ist oder keine Umsatzsteuer ausweist, hat er dies dem Anbieter zutreffend mitzuteilen.
(9) Soweit Abrechnungen im Gutschriftverfahren erfolgen, gelten die jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Anforderungen, insbesondere nach dem Umsatzsteuerrecht. Der Affiliate ist verpflichtet, die vom Anbieter erstellten Gutschriften unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände unverzüglich mitzuteilen.
(10) Einwendungen gegen Abrechnungen oder Gutschriften sind innerhalb von 30 Tagen nach deren Bereitstellung oder Zugang in Textform geltend zu machen. Danach gelten sie als genehmigt, soweit der Affiliate nicht ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Prüfung gehindert war.
(11) Bei Widerruf, Rückgabe, Stornierung, Anfechtung, Zahlungsausfall, Missbrauch, unzulässiger Mehrfachzuordnung oder sonstigem Wegfall der Voraussetzungen entfällt der Provisionsanspruch für die betroffene Bestellung. Bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Beträge kann der Anbieter mit künftigen Ansprüchen verrechnen oder zurückfordern.
§ 8 Missbrauch, Sperrung und Kündigung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Affiliate bei Verdacht auf Missbrauch oder Verletzung dieser Affiliate-AGB vorläufig zu sperren, einzelne Links oder Rabattcodes zu deaktivieren und Provisionsauszahlungen bis zur Klärung zurückzuhalten.
(2) Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung bzw. dauerhafte Sperrung liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen diese Affiliate-AGB, rechtswidriger oder unlauterer Werbung, massenhaftem oder automatisiertem Spam-Versand von Links oder Rabattcodes, Veröffentlichung von Rabattcodes in Gutschein-Portalen oder Rabatt-Sammlungen ohne Zustimmung des Anbieters, unzulässigem Brand Bidding, Manipulation von Tracking-Mechanismen oder sonstigen Betrugshandlungen.
(3) Im Falle einer fristlosen Kündigung oder Sperrung können Provisionsansprüche aus laufenden oder noch nicht endgültig freigegebenen Bestellungen ganz oder teilweise entfallen, soweit diese im Zusammenhang mit dem Pflichtverstoß stehen.
(4) Beide Parteien können den Vertrag über die Teilnahme am Affiliate-Programm jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, inaktive Affiliate-Konten nach angemessener Vorankündigung zu sperren oder zu löschen, sofern keine offenen Abrechnungsansprüche mehr bestehen oder diese ordnungsgemäß abgewickelt wurden.
§ 9 Änderungen der Affiliate-AGB und des Programms
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Affiliate-AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen, Sicherheitsanforderungen, Marktbedingungen oder des Programmmodells.
(2) Änderungen werden dem Affiliate mindestens in Textform mitgeteilt. Soweit die Änderung nicht wesentliche Hauptleistungspflichten betrifft, gilt die Zustimmung des Affiliates als erteilt, wenn der Affiliate nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht, der Anbieter den Affiliate in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Frist, die Bedeutung seines Schweigens und sein Recht zur Kündigung hinweist und der Affiliate das Programm nach Ablauf der Frist weiter nutzt.
(3) Widerspricht der Affiliate fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich zu kündigen. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, insbesondere bereits zugesagter Provisionssätze für bereits wirksam zugeordnete Bestellungen, bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung oder gelten nur für zukünftige Bestellungen.
(4) Der Anbieter kann das Affiliate-Programm jederzeit insgesamt oder teilweise einstellen, ändern, einschränken oder durch ein anderes Programm ersetzen. Für bereits qualifizierte und endgültig freigegebene Bestellungen bleiben Provisionsansprüche unberührt.
§ 10 Haftung und Freistellung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsrechts sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Der Affiliate stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Affiliate-Links oder Rabattcodes, einem Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten, Datenschutzbestimmungen, Impressumspflichten, Markenrechten, Wettbewerbsrecht oder sonstige gesetzliche Vorgaben durch den Affiliate beruhen, es sei denn, der Affiliate hat den Verstoß nicht zu vertreten.
§ 11 Vertraulichkeit, Schlussbestimmungen
(1) Der Affiliate hat alle nicht offenkundigen Informationen über das Affiliate-Programm, insbesondere Provisionssätze, interne Abläufe, Zugangsdaten, Dashboard-Daten, Auswertungen und interne Kommunikation, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Affiliate-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.