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Schimmel in der Mietwohnung: Das sind die Pflichten als Mieters

Schimmelbildung verhindern, durch korrektes Heizen und Lüften

Im besten Fall kümmern Sie sich schon um den Schimmel in Ihrer Mietwohnung, bevor er entsteht: Als MieterIn sind Sie dazu verpflichtet, richtig zu heizen und auf korrekte Weise zu lüften. Unsachgemäßes Heizen und Lüften kann schnell zum Grund für einen Schimmelbefall werden, dessen Beseitigung Sie im schlimmsten Fall auch noch selbst bezahlen müssen.

Hier erfahren Sie, wie Sie richtig heizen und lüften

Sie wollen ganz genau überprüfen, ob Ihr Heiz- und Lüftverhalten effizient ist? Das kostenlose Checknatura-Lüftungsprotokoll hilft Ihnen dabei! Damit erhalten Sie schnell und einfach einen genauen Überblick über Luftfeuchtigkeit, Lüft-Intervalle und Temperaturschwankungen in Ihrem Zuhause. Ein Lüftungsprotokoll wird vor allem wichtig, wenn Sie schriftliche Aufzeichnungen Ihres regelmäßigen Lüftens brauchen, etwa für die Ursachenforschung bei einem Schimmelbefall in Ihrer Mietwohnung. 

Abstand der Möbel zur Wand einhalten

Um Schimmelbildung hinter Möbeln nachhaltig zu vermeiden, ist es zudem wichtig, dass die Luft ausreichend zirkulieren kann. Halten Sie daher unbedingt einen Abstand von 10 cm zwischen Außenwänden und Möbelstücken ein. Ist dieser Abstand nicht gegeben, kann die Luftfeuchtigkeit hinter dem Möbelstück nicht entweichen und setzt sich dort ab. Auch warme Heizungsluft erwärmt die Wand hinter dem Möbelstück nicht so gut wie den Rest des Raumes, weswegen die Luftfeuchtigkeit an der kälteren Wand kondensiert. Beides führt zu Schimmel.

Mängelanzeige beim Vermieter

In manchen Fällen kann jedoch auch korrektes Heizen und Lüften einen Schimmelbefall nicht vermeiden, wenn der Grund beispielsweise in baulichen Mängeln zu suchen ist. Zuerst sollten Sie Ihre Vermietung unverzüglich über den Schimmelbefall in Kenntnis setzen. Wird der Befall nicht oder zu spät gemeldet, müssen Sie den daraus entstehenden Schaden ggf. selbst übernehmen. Außerdem ist in diesem Fall Ihr Recht auf Mietminderung, Schadensersatz etc. nicht mehr garantiert.2 Melden Sie den Befall unbedingt in schriftlicher Form und lassen Sie sich den Erhalt der Mängelanzeige durch eine Unterschrift mit Datum oder in Form eines Einschreibens bestätigen, um eine spätere Beweisnot ihrerseits zu vermeiden. Fotografieren Sie den Schimmel außerdem, um später beweisen zu können, dass ein Befall vorlag.

Zugang zur Wohnung gewähren

Sie sind verpflichtet, Ihrer Vermietung Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren, wenn diese den Schimmelbefall beseitigen soll. Ein Termin des beauftragten Handwerkers sollte mindestens 24 Stunden im Voraus mit Ihnen abgesprochen werden. Sollten Sie Ihrer Vermietung keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren wollen, verlieren Sie Ihr Recht auf Mietminderung und müssen unter Umständen gar mit einer Kündigung rechnen.3

Schimmel in der Wohnung entdeckt? So werden Sie ihn wieder los!

Rechte und Möglichkeiten des Mieters, wenn Schimmel entdeckt wurde

Schimmelbeseitigung mit Fristsetzung

Sie haben das Recht, dass der Schimmel in Ihrer Mietwohnung und dessen Ursache von Ihrer Vermietung beseitigt wird. Dies gilt unabhängig davon, wer für den Schimmel verantwortlich ist.4 (Das heißt jedoch nicht, dass Ihre Vermietung in jedem Fall die Beseitigung bezahlen muss.) Sind bauliche Mängel der Grund für den Befall, haben Sie das Recht, Ihrer Vermietung eine Frist zur Beseitigung des Schimmels zu setzen. Es ist empfehlenswert, sich rechtlichen Beistand zu suchen, der auf eine korrekte Vorgehensweise achtet sowie die Höhe einer etwaigen Mietminderung mit Ihnen bespricht.5

Mietminderung aufgrund von Schimmel

Kommt Ihre Vermietung der Beseitigung des Schimmelbefalls entgegen Ihrer Aufforderung nicht nach, haben Sie das Recht auf eine Mietminderung. Deren Höhe richtet sich nach dem Ausmaß des Befalls und kann zwischen 5 und 100% betragen. Wichtig hierfür ist, dass Sie nicht selbst für den Schimmel verantwortlich sind und den Befall frühzeitig Ihrer Vermietung melden.6

Eine Mietminderungspauschale gibt es bei Schimmel nicht. Allerdings gibt es einige Richtwerte, die als Orientierung dienen können:

Leichter Schimmelbefall an einer Wand ► Mietminderung von 5 bis 10%

Mittlerer Schimmelbefall an mehreren Wänden oder in mehreren Räumen ► Mietminderung von 15 bis 20%

Schweren Schimmelbefall, Gesundheitsgefährung, Unbewohnbarkeit ►  Mietminderung von 50 bis 100%12

Eine Mietminderung ist übrigens auch bei einem Schimmelbefall im Keller möglich. Die Höhe der Mietminderung hängt hier unmittelbar mit der Nutzung des Kellers zusammen (Abstellort, Hobbyraum ...).

Schadensersatz

Sollte Ihnen durch die Schimmelbelastung ein materieller oder gesundheitlicher Schaden entstehen, können Sie von Ihrer Vermietung gemäß §536a BGB einen Schadensersatz verlangen. Dies gilt natürlich nur, wenn nicht Sie selbst für den Schimmelbefall verantwortlich sind und letzteren frühzeitig gemeldet haben.7

Ersatzvornahme

Eine weitere Möglichkeit ist die Veranlassung einer sog. „Ersatzvornahme“. Hierbei beauftragen Sie selbst eine Fachfirma mit der Beseitigung des Schimmels und verrechnen die Kosten dafür mit der Miete. Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine verstrichene Frist zur Beseitigung der Mängel. Aber: Hierbei sollte unbedingt zuvor eine rechtliche Beratung erfolgen, da es für Sie dabei einiges zu beachten gibt. Durch rechtliche Fehler im Vorgehen kann es sein, dass Sie die Kosten nicht erstattet bekommen oder gar für bauliche Fehler haftbar gemacht werden können.8

Klage auf Mängelbeseitigung

Hilft alles nichts, können Sie die Beseitigung des Schimmelbefalls und dessen Ursache im Rahmen einer Klage auf Mängelbeseitigung fordern. Das Vorliegen des Schimmels muss dabei bewiesen werden (Fotodokumentation). Bei erfolgreicher Klage muss Ihre Vermietung innerhalb einer bestimmten Frist den Schimmel nachhaltig entfernen. Anderenfalls droht eine Zwangsvollstreckung.9

Fristlose Kündigung

Liegt durch den Schimmel in der Mietwohnung eine „erhebliche Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität“ vor, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Sie müssen jedoch beweisen, dass Sie zur fristlosen Kündigung berechtigt waren, etwa durch gesundheitliche Folgen des Schimmels. Hierfür brauchen Sie in der Regel ein medizinisches Gutachten.10

Tipps und Tricks

Thermohygrometer

Besorgen Sie sich ein sog. Thermohygrometer, ein Messgerät für Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit. Mit solch einem Messgerät behalten Sie den Überblick über die Parameter, die schnell zu Schimmel in der Mietwohnung führen. Wenn Sie sehen, dass die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist, sollten Sie unbedingt richtig lüften. Auch das richtige Heizen im Winter ist wichtig, um einer Schimmelbelastung vorzubeugen. Ein Thermohygrometer brauchen Sie außerdem für ein vollständiges Lüftungsprotokoll.

Lüftungsprotokoll

Fertigen Sie ein Lüftungsprotokoll an, in welchem Sie Ihre Lüftungsroutine, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerte festhalten. Um sicherzugehen, lassen Sie sich die Werte regelmäßig von unabhängigen ZeugInnen per Unterschrift bestätigen.11

Testen Sie jetzt Ihre Wohnung auf Schimmel!

Mit unseren Schimmel Test-Kits können Sie einfach eine Schimmelbelastung in Ihrer Wohnung erkennen!

  • Der Schimmeltest Abklatsch eignet sich optimal für verdächtige Flecken, die Sie von einem Fachlabor auf Schimmelsporen überprüfen lassen wollen.
  • Falls Sie Atemwegsbeschwerden oder hohe Luftfeuchtigkeit in einem bestimmten Raum haben, können Sie auch einen Schimmeltest Ihrer Raumluft durchführen lassen. 

Sie können die Probe einfach per Post an unser Fachlabor verschicken und erhalten einen umfassenden Ergebnisbericht mit genauen Informationen zu dem Belastungsgrad und der jeweiligen Gattung von Schimmelpilz, die im Labor nachgewiesen wurde.

Testen Sie jetzt ihre Mietwohnung auf Schimmel!

Schimmeltest Abklatsch
Testen Sie, ob eine Stelle an der Wand oder ein Möbelstück mit Schimmel belastet ist! Mit dem Schimmeltest Abklatsch lassen Sie eine Oberflächenprobe im Fachlabor auf Schimmel untersuchen. Der Abklatsch für die Probe kann von der Tapete, der Wand oder einer anderen Oberfläche genommen werden. Hierzu wird ein Nährboden auf die betroffene Stelle gedrückt, sodass eventuelle Schimmelsporen aufgenommen werden. Diese Sporen werden anschließend im Labor durch unsere Experten ausgewertet. Mit der Abklatsch Schimmelanalyse von Checknatura erhalten Sie einen zuverlässigen Nachweis darüber, ob auf der getesteten Oberfläche ein Schimmelbefall vorliegt. Außerdem werden im Labor die bei Ihnen auftretenden Schimmelpilzgattungen bestimmt. Dies kann bei der Eingrenzung möglicher Gesundheitsgefahren und bei der weiteren Vorgehensweise nützlich sein.

✔️ Schimmelgattungen
✔️ Bei vermutetem Schimmelbefall
✔️ inkl. Abklatsch-Sammler

59,00 €
Schimmeltest Raumluft
Testen Sie, ob in Ihrer Raumluft eine Belastung durch Schimmelpilzsporen vorliegt! Mit dem Schimmeltest Raumluft lassen Sie die Anzahl der Sporen in Ihrer Raumluft im Fachlabor untersuchen. Hierzu legen Sie für einige Zeit einen Nährboden in dem zu untersuchenden Raum aus, auf dem Schimmelsporen sedimentieren. Diese Sporen werden anschließend im Labor ausgewertet und genau bestimmt. Auf diese Weise erhalten Sie zuverlässige Informationen zu dem Grad der Belastung durch Schimmel in Ihrem Zuhause. Außerdem enthält das Analyseergebnis eine Bestimmung der bei Ihnen vorkommenden Schimmelpilzgattungen. Dies hilft Ihnen bei der Identifikation potenzieller gesundheitlicher Gefährdungen und bei der Beseitigung von Schimmel in der Wohnung.

✔️ Schimmelgattungen
✔️ Probenahmedauer: 2 h
✔️ inkl. Raumluft/Passiv-Sammler

59,00 €
Icon Lupe mit Fragezeichen

Häufige Fragen von Mietern bei Schimmel in der Wohnung


Mieter oder Vermieter – Wer haftet für den Schaden?

Der Mieter haftet für den Schaden, wenn er den Schimmelbefall verursacht hat und der Vermieter, wenn die baulichen Rahmenbedingungen den Schimmel verursacht haben. Meist lässt sich die Entstehung des Schimmels jedoch nicht auf eine Ursache zurückführen. Bei einem Streitfall vor Gericht bewerten daher Sachverständige die Situation. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Mietern daher, die Lüftungszeiten, sowie die Raumtemperatur in einem Protokoll festzuhalten, um nachzuweisen, dass die Wohnung ordnungsgemäß gelüftet wurde (vgl. Verbraucherzentrale 2023 - Wer haftet bei Schimmelbefall in der Wohnung).

Kann meine Haftpflichtversicherung den Schaden durch den Schimmel übernehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst verursachter Schimmel auch von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt sein: Bei der privaten Haftpflichtversicherung der Allianz werden zum Beispiel auch Allmählichkeitsschäden abgedeckt. Ein von der Allianz genannte Beispiel wäre das unbemerkte Bohren in eine Wasserleitung, das nach einigen Monaten zu Schimmel führt. (vgl. Allianz, 2023 - Mietsachschäden: Haftpflicht für die Wohnung).

Leider bieten die meisten privaten Haftpflichtversicherungen jedoch keinen Versicherungsschutz gegen Schimmel, der durch falsches Lüften und Heizen verursacht wurde. So erklärt zum Beispiel AXA, dass “Schäden durch allmähliche Einwirkung von Faktoren wie Temperatur, Witterung oder Feuchtigkeit nicht gedeckt sind” (vgl. AXA, 2023 - Schimmel in der Wohnung).

Wer trägt die Kosten des Gutachters?

Schimmelgutachten, die zur Beweissicherung dienen, können bis ungefähr 1000 Euro kosten. Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, muss der Mieter auch für die Kosten des Gutachtens aufkommen. Nach dem Mietrechtsexperten Bredereck sollten Sie daher vor allem hinterfragen, ob die Aussagen des Gutachters zu Ihrem Lüftungsverhalten stimmen und ob der Gutachter sich mit den eventuellen Mängeln in der Bausubstanz auseinandergesetzt hat, die für den Schimmel ursächlich sein könnten. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie sich in jedem Fall zunächst von einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen (vgl. Rechtsanwalt Alexander Bredereck, 2019 - Schimmel in der Mietwohnung - wer trägt die Kosten des Gutachters).