Ihre Vorteile mit Checknatura:
✅ Deutschlandweite Verfügbarkeit: Probennahme in ganz Deutschland durch unser flächendeckendes Netzwerk.
✅ Kurze Anfahrtswege: Regionale Probenehmer ermöglichen geringe Anfahrtskosten und eine schnelle Terminabstimmung.
✅ Fachgerechte Probennahme: Durchführung gemäß TrinkwV und der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
✅ Persönlicher Ansprechpartner: Wir begleiten Sie von der Anfrage über die Einordnung des Ergebnisses bis zu den weiteren Schritten.
✅ Transparente Kosten: Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot mit den anfallenden Kosten.
Beschreiben Sie uns im Formular kurz Ihr Gebäude und den Anlass der Untersuchung, damit wir Ihre Situation richtig einschätzen und die Probennahme entsprechend vorbereiten können.
Für die repräsentative Probennahme auf Blei, Kupfer oder Nickel innerhalb einer Trinkwasserinstallation sieht § 42 Abs. 3 TrinkwV grundsätzlich eine gestaffelte Stagnationsbeprobung nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes vor.1
Eine gestaffelte Stagnationsbeprobung ist vor allem in zwei Fällen sinnvoll:
⚠️ Ein bereits auffälliger Messwert soll genauer abgeklärt werden.
⚠️ Es besteht der Verdacht auf metallabgebende Bestandteile innerhalb der Trinkwasserinstallation.
Auffällige Werte gezielt abklären
Wurde bei einer vorherigen Untersuchung ein auffälliger Wert festgestellt, kann eine gestaffelte Stagnationsbeprobung zur weiteren Abklärung eingesetzt werden.
Typischer Anlass:
- Bei Blei, Kupfer oder Nickel wurden auffällige Messwerte festgestellt.
- Bei einer Zufallsstichprobe liegt ein Messwert über dem Grenzwert.
- Der Befund soll an der betreffenden Entnahmestelle überprüft werden.
Liegt der Messwert einer Zufallsstichprobe über dem Grenzwert, empfiehlt das Umweltbundesamt, die Untersuchung als gestaffelte Stagnationsbeprobung zu wiederholen.²
Metallabgebende Bestandteile untersuchen
Auch bei einem Verdacht auf materialbedingte Einträge aus der Trinkwasserinstallation kann eine gestaffelte Stagnationsbeprobung sinnvoll sein.
Das gilt insbesondere, wenn:
- die verbauten Werkstoffe nicht bekannt sind,
- ältere metallische Installationsbestandteile vorhanden sind,
- Armaturen, Leitungen oder andere Bauteile als mögliche Quelle infrage kommen.
Durch die aufeinanderfolgenden Proben kann besser eingegrenzt werden, ob die Belastung mit der Trinkwasserinstallation zusammenhängt und aus welchem Bereich sie stammen könnte.²
Die Kosten einer gestaffelten Stagnationsbeprobung setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Kosten für die fachgerechte Probenahme vor Ort
- Laborkosten für die Untersuchung der Proben
- gegebenenfalls Anfahrtskosten
Wie hoch die Gesamtkosten ausfallen, hängt unter anderem vom Standort und der Anzahl der Entnahmestellen ab. Deshalb erstellen wir für jede Anfrage ein individuelles Angebot.
Durch unser flächendeckendes Netzwerk in ganz Deutschland können wir Probenahmen regional organisieren und Anfahrtswege möglichst kurz halten. Dadurch können wir die Kosten für die Probennahme möglichst gering halten.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein individuelles Angebot. Nach Annahme meldet sich ein Probenehmer aus Ihrer Region bei Ihnen, beantwortet offene Fragen und stimmt den Probennahmetermin mit Ihnen ab.
Probennahmestelle festlegen und S0-, S1- und S2-Proben entnehmen
Vor Ort wird zunächst eine geeignete Entnahmestelle festgelegt. Anschließend werden drei aufeinanderfolgende Proben entnommen:
✅ S0-Probe: Entnahme nach ausreichendem Ablaufen. Sie zeigt vor allem die vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasserqualität.
✅ Stagnationsphase: Die Entnahmestelle wird für 4 Stunden, mindestens jedoch 2 Stunden, nicht genutzt.
✅ S1-Probe: Der erste Liter nach der Stagnationszeit zeigt insbesondere den Einfluss der Entnahmearmatur und der Trinkwasserinstallation.
✅ S2-Probe: Der direkt danach entnommene Liter zeigt den Einfluss der übrigen Trinkwasserinstallation, zum Beispiel der Rohrleitungen.
Prüfbericht und Ergebnisse erhalten
Nach Abschluss der Laboruntersuchung erhalten Sie einen Prüfbericht mit den ermittelten Messwerten. Bei auffälligen Ergebnissen unterstützen wir Sie bei der Einordnung und den nächsten Schritten.
Die gestaffelte Stagnationsbeprobung zeigt, ob die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte für Blei, Kupfer oder Nickel überschritten werden und aus welchem Bereich die Belastung wahrscheinlich stammt. Durch den Vergleich von S0, S1 und S2 lässt sich besser unterscheiden, ob der Eintrag eher aus der Entnahmearmatur, der übrigen Trinkwasserinstallation oder bereits aus dem gelieferten Trinkwasser stammt.
Der Betreiber der Wasserversorgungsanlage muss eine Grenzwertüberschreitung dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.1 Die Experten von Checknatura unterstützen Sie bei der Einordnung des Befunds und den weiteren Schritten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zufallsprobe und einer gestaffelten Stagnationsbeprobung?
Eine Zufallsprobe liefert einen einzelnen Messwert, während die gestaffelte Stagnationsbeprobung mit S0, S1 und S2 zusätzlich Hinweise darauf gibt, woher die Belastung stammt.²
Welche Vorgaben gelten für die gestaffelte Stagnationsbeprobung?
Die gestaffelte Stagnationsbeprobung muss nach § 42 Abs. 3 TrinkwV und der dort genannten Probennahmeempfehlung des Umweltbundesamtes durchgeführt werden.
Wer darf die Stagnationsprobenahme durchführen?
Eine nach TrinkwV erforderliche Stagnationsprobenahme darf nur von einer dafür zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden.¹
Wie wird eine geeignete Probennahmestelle ausgewählt?
Als Probennahmestelle wird eine Entnahmestelle gewählt, an der normalerweise Trinkwasser zum Verzehr entnommen wird.²
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ersetzt trotz sorgfältiger Recherche und Bemühung um sprachliche Genauigkeit keine Rechtsberatung. Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Gleiches gilt für gesundheitliche Fragen, bei denen wir Sie bitten, eine Fachärztin oder einen Facharzt zu konsultieren.
1 Vgl.: Bundesamt für Justiz: § 42 Trinkwasserverordnung – Probennahmeverfahren. Aktuelle Fassung, abgerufen am 11.09.2026.
2 Vgl.: Umweltbundesamt: Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel („Probennahmeempfehlung“). Stand 18.12.2018, abgerufen am 11.09.2026.