Welchen Parameterumfang kann das Gesundheitsamt bei Eigenwasserversorgern grundsätzlich fordern?
Die Häufigkeit und der Umfang der Trinkwasseruntersuchung für Eigenwasserversorger werden in der Anlage 6 der Trinkwasserverordnung festgelegt.
Folgende mikrobiologische und chemische Parameter können grundsätzlich für Ihre Anlage im jährlichen Turnus relevant sein:
Welcher Parameterumfang bei speziellen Bedingungen
Wir wissen, dass es bei der Vielzahl der Parameter nicht einfach ist, den Überblick zu behalten. Liegt bei Ihrer Anlage ein ungeklärter Untersuchungsumfang vor?
Welchen Untersuchungsumfang benötigen Sie bei der Erstuntersuchung Ihrer Eigenwasserversorgungsanlage?
Die Basisuntersuchung für Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung ist für alle Betreiber identisch.
Sollten für Ihre Anlage keine besonderen geologischen Bedingungen oder Verdachtsflächen im Einzugsgebiet vorliegen, so können Sie ganz einfach unser Angebot für die Basisuntersuchung zur Erstuntersuchung Ihrer Kleinanlagen nutzen.
Ihr Wasser wird chemisch und mikrobiologisch auf folgende Parameter untersucht:
Welchen jährlichen Untersuchungsumfang benötigen Sie bei bestehenden Anlagen?
Die Untersuchungshäufigkeit und Parameterumfänge der regulären Brunnenwasseranalyse für Eigenwasserversorger setzt das Gesundheitsamt fest.
In vielen Fällen erlauben die Gesundheitsämter folgende Vorgehensweise:
eine jährliche Untersuchung, welche nur mikrobiologischen Parameter beinhaltet:
- Coliforme Bakterien,
- Escherichia coli
- Intestinale Enterokokken
- Koloniezahl 22 °C + 36 °C
- Clostridium perfringens
alle 3 Jahre eine Untersuchung, welche zusätzlich die genannten chemischen Parameter untersucht.
- Elektrische Leitfähigkeit
- pH-Wert
- Färbung (SAK 436 nm)
- Trübung (FNU)
- Geruch
- Geschmack
- Ammonium
- Natrium
- Nitrat
- Nitrit
- Chlorid
- Sulfat
- Eisen
- Mangan
- TOC
- (Calcitlösekapazität–meist gefordert, wenn keine Maßnahmen zum Korrosionsschutz getroffen werden)
Parameterumfänge bei bestehenden Anlagen
Die Festlegung des Umfangs und der Häufigkeit der jährlichen sowie dreijährlichen Untersuchungen sollte in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen.
Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder überlassen Sie unseren Experten ganz einfach die Kontaktaufnahme mit der Behörde.
Wieviel kostet eine Brunnenwasseruntersuchung?
Wie kann ich eine Wasserprobe im Labor beauftragen?
Verweise
1+2 Vgl. Trinkwasserverordnung, 2023. (Abgerufen am 12.03.2025)
3 Vgl. Empfehlungen. (Abgerufen am 12.03.2025)